II. Der Arieg von M6 und
X. Einleitung
Durch den Frieden zu Basel hatte sich Preußen im Beginndes Jahres 1795 von den gegen Frankreich Verbündeten Mächtengetrennt und in die Neutralität Norddeutschlands zurückgezogen.Eine Scheidelinie, welche den Rhein hinauf bis nach Mittel-deutschland führte und dann gegen Osten quer durch das Vaterlandlief, sollte den nördlich gelegenen Teil von den Kriegswirrentrennen und unter dem Schutze Preußens ein friedliches Daseinführen lassen. Wir erkennen heute, daß dies eine nahezu unlösbareAufgabe war. Deshalb Pflegen wir den Baseler Frieden scharf zuverurteilen. Trotzdem würde er Gutes gewirkt haben, wenn diepreußischen Staatsmänner sich der Einsicht nicht verschlossen hätten,daß die friedliche Durchführung der Neutralität der vorwärtsstürmenden und ganz Europa bedrohenden Macht Frankreichs gegenüber auf die Dauer eine Unmöglichkeit sei. Daß auchPreußen zum Entscheiduugskampfe gezwungen werden würde, ließsich aus den Zeichen der Zeit deutlich erkennen. Darauf hätte essich vorbereiten sollen.
Sein Rücktritt von der ersten Koalition gegen Frankreich er-scheint erklärlich durch das Mißtrauen, das Österreich und Rußland ihm entgegenbrachten und das sich bei der Teilung Polens fast zueinem feindlichen Bündnis verdichtete. Die Geldnot des Staatesdrängte überdies zur Rückberufung des Heeres aus den ergebnislosenKriegen am Rhein , wo eine versteckte und vielverschlungene Politikvon Hause aus eine größere Rolle als die Heerführung gespielt hatte.Nun aber mußte Preußen , nachdem es sich freie Hand geschaffen,sofort mit der Zusammenfassung aller Kräfte Norddeutschlands sowiemit der Umwandlung und Verstärkung seines Heeres beginnen. Diesehätte immerhin einer Rüstung gleichkommen und Aufsehen erregenkönnen; das hätte die Lage in nichts verschlimmert. Wenn nurrechtzeitig ein starkes kriegstüchtiges Heer erstand, das am Endemit entscheidenden Siegen gegen den gemeinsamen Feind hervortrat,so wäre alles wieder gut gewesen.
Freilich erschwerten die polnischen Erwerbungen im Osten dieAufstellung einer Waffenmacht auf nationaler Grundlage; selbst