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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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lesen, bringen in allgemeinen, seit einem Jahrhundert nutzlosabgehaspelten Phrasen, mit denen man im Augeublick keinenHund von dem Ofen lockt, das Ganze ihrer politischeuWeisheit, nud wenn sie uus Phraseu vorwerfen, dannkönnen wir dies mit nichts anderem vergleichen, als damit,daß auf dem Markte eiu Dieb uns die Uhr aus der Taschezieht und daun mit dem Rufe:Halt den Dieb!" um den Ver-dacht von sich abzulenken, hinter uns herlauft. (Heiterkeit.)

Aber damit uicht zufrieden, klagen jene den Nord-deutschen Bund an, das; seine Verfassung so unvollständigsei, daß wir freien Südländer uns unmöglich damit zufriedengeben köuuteu. Auch das ist ein eitler Porwurf. DerNorddeutsche Bund hat zunächst vor der seligen DeutscheuBundesverfassung den großen Vorzug, daß er keinem Landeirgendwie in Beziehung auf fein Grundrecht irgend welcheBeschränkungen auferlegt. Sie dürfen die Presfe und alleRechte, durch welche Freiheiten ausgeübt werden, so uu-bediugt, wie Sie wollen, in einem Lande entfesseln, ja, Sc.K. Hoheit der Großherzvg von Heffen und bei Rhein kannabdanken und Heffen zu einer Republik erklären, ohne daßdeshalb der Norddeutsche Bund gemäß seiuer Verfassung dasRecht hätte, einen Einspruch zu erheben. Wenn er unsnichts nehmen kann, köunen wir auf jeden Fall dnrch denEintritt nichts verlieren. Es sind aber iu diesen Grund-rechten wichtige Dinge, die wir nicht besitzen, wie namentlichder wichtige Punkt der deutschen Freizügigkeit und eiue Mengeanderer Vorteile. Ja, sagt man uns, die Miuistcrverantwvrt-lichkeit ist nicht in der Norddeutschen Bundesverfassung an-erkannt. Ministerverantwortlichkeit?! Es hat einmal imPreußischen Landtage ein Deputierter das sehr trefflicheWort ausgesprochen:Was sprechen wir hier von Minister-Verantwortlichkeit? sprechen wir doch einmal von Gendarmen-verantwortlichkeit!" (Heiterkeit.)