Druckschrift 
4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
Entstehung
Seite
30
Einzelbild herunterladen
 

30

Die Mißbräuche, die Übergriffe der einzelnen Beamten,werden wir die einmal auf gesetzliche Weise zn bekämpfenund von uns abzuwehren imstande sein? Das ist noch nn-endlich viel wichtiger, als daß man uns mit großen Buch-staben theoretische MinifterverantN'ortlichkeit in die Ver-fassung schreibt, die schließlich nie einen Wert hat, alswenn es dem Volke gelingt, ans der Verfassung heraus-zugehen, d> h. Revolution zu machen. In unserem Landebesteht auch noch das Gesetz, welches die Gendarmenverant-wortlichkeit nicht anerkennt; denn wir haben nebst manchenVorteilen aus dem französischen Gesetz jenes Arsenal vonfreiheitsmörderischen Edikten, die in späteren Jahren ausder französischen Revolution zu Parteizwecken erlassenwurden und dahin gehört das Dekret vom Jahr VIII.(1800 der christlichen Zeitrechnung), in welchem vvr-geschrieben ist, daß kein Beamter wegen Übergriffe gegeneinen Bürger vor Gericht gestellt werden kann, ohne daßdie Regierung dazn ihre Erlaubnis gäbe; mit anderenWorten, seder Beamte ist unverantwortlich!

Schaffen Sie uus diese Gesetze ab, uud Nur wollenuns mit der au den Himmel geschriebenen Ministerverant-wortlichkeit noch ein wenig gedulden. Ich verachte sie nicht,aber wenn ich nicht irre, haben wir in unserer gesegnete»Verfassung auch eine Ministerverantivortlichkeit, und ichfrage Sie aus eigener Erfahrung, wie oft ein Minister vorden Staats-GerichtShvf gestellt worden ist, und ich frage,wie weit das kvnstitivnelle System bei nns so gilt, daßunsere Minister in Hessen sich vor einer absolute» Äammer-Majvrität zurückziehen? Das ist der geschriebene Buchstabeder Ministerverantwortlichkeit, er mag gewiß wichtig sein,aber er ist kein Abhnltungspnnkt, der wichtig genug wäre,die Vereinigung Deutschlands auszuhalten und es giebt an-dere wichtigere Güter, als dieses Gesetz. Übrigens ist der