man, so lange das verfassungsmäßige Grundübel nicht ge-hoben wird, auch den Regierungen nicht zumuten, dasSchicksal ihres Budgets in die Hände einer Volksvertretungzu gebeu, welche für die Ausgleichung von Soll und Habennicht den geringsten Berns, folglich nicht die geringste Ver-antwortlichkeit hat; welche nach rechts nnd links Erleichte-rungen beschließen könnte nnd von dannen geht, wie einReisender, der sich im Wirtshaus gütlich thut und vor be-richtigter Zeche verschwindet. Natürlich kann sich aber dieVolksvertretung ihrerseits noch viel weniger auf die Dis-kretion der Regierungen verlassen, indem sie ihnen Bezugs-quelleu sür Überschüsse eröffnet, ohne sich der Uneutbehr-lichkeit derselben zu vergewissern. Die Thronrede, welcheder König von Prenszen am Schluß der Session hielt, hatdie Sache ganz richtig von oben herab beurteilt; sie begingnur das Unrecht, sie nicht auch einmal von unten hinaufanzusehen. Soust wäre er unvermeidlich zu dein Schlußgekommen, zu sagen: „Es war mir sehr lieb, Sie bei mirzu sehen, obwohl wir wenig mit einander ausgerichtethaben, das ist aber nicht Ihre Schuld, sondern die unserernnnatürlichcu Verfassung, an der wir freilich wieder alledie Schuld tragen, insofern wir von oben wie von untenein unbegreifliches Widerstreben empfinden, mit unseremalten politischen Plunder auf einmal aufzuräumen."
Nachgerade bedarf es aber nicht einmal solchen Ein-blicks in den inneren Zusammeuhaug der Dinge, , um siedermalen richtig zn beurteilen. Die äußere Anschauung ge-nügt. Wer kann sich dem peinlichsten Eindruck verschlicßeu,wenn er dies Nacheinander von Parlamenten mit seinenunvermeidlichen zeit- uud geistraubenden Endlosigkeiten an-sieht? Man hat behaupten wollen, dieses Übermaß desGuten entspreche dem Gedanken des Herrn v. Bismarck,den Parlamentarismus durch die Parlamente z» töten.