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die ärmeren ihren vollen Anteil trugen. Der erste Ver-such, das Einkommen zu besteuern, wurde in Preußen imJahre 1820 gemacht. Sämtliche Bewohner des Staatesteilte man in vier Klassen. In der höchsten betrug dieBelastung von 144 Thlr . im Jahre bis 48, in der folgen-den von 24 bis 12, in der dritten von 8 bis 4, in derletzten von 3 bis 1^/2 Thlr. Das System, sagt die Schrist,bewies sich gut nach unten, schlecht nach oben. Im Jahre1847, als zum erstenmal seit 1815 eine Art neue Äraeintrat, wurde dem vereinigten Landtag ein Plan vorgelegt,nach welchem jeder, der 400 Thlr. und darüber einnahm,eine Vermögenssteuer entrichten sollte. Der Landtag, inwelchem nur die wohlhabenden Klassen vertreten waren,lehnte den Vorschlag ab. „Die reichsten Leute," heißt esan der erwähnten Stelle, „waren also bis auf weiteressicher, daß ihnen eine höhere Klassensteuer als 144 Thlr.nicht abgefordert werden konnte, und auch davon warensie uoch frei, weuu sie 6 Monate und einen Tag im Jahrin einer Stadt gelebt hatten, welche Schlacht- und Mahl-steuer erhob." — Am 22. September 1849 Proponierte dieRegierung von neuem eine Steuer von 3°/g auf jedes Ein-kommen über 1000 Thlr. Sie wurde vom Abgeordneten-hause am 5. Februar 1850 mit 250 Stimmen gegen 41angenommen, aber vom Hcrrcnhause abgelehnt, und allesblieb beim alten. Endlich, am 1. Mai 1851, drang dieRegierung mit dem noch geltenden System durch. Dieseserhebt von allen, die weniger als 1000 Thlr. Einkommenhaben, eine feste Klassensteuer; von denen, die mehr be-sitzen, eine klassifizierte Einkommensteuer, die nicht pro-gressiv wirkt, sondern von jedem Einkommen 3°/g erhebt.Die Steuerpflichtigen sind zu diesem Behuf iu dreißigKlassen eingeteilt. Die niedrigste Klasse zahlt jährlich30 Thlr., also von einem Einkommen von 1000 Thlr. ;