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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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zu Ende zu denken scheint mir auch der Mut, das Ge-dachte auszusprecheu, eiu Pslichtgebot.*)

Selbstredend kommt hier das Für und Wider derTodesstrafe nicht mehr zur Sprache. Im Namen derNation ist sie abgeurteilt, ist res Mäionw; das höchste Ge-richt des Staats, die Volksvertretung, hat ihr wohlerwogenes,wvhlbewußtes Berdikt abgegeben, nnd sogar das ist schonausgemacht, daß, wenn der Reichstag widerriefe, der Wider-ruf nicht aus freier Überzeugung käme, sondern nach Rechts-grundsätzen, als ihm mit Gewalt entrissen, ans ewig an-fechtbar bliebe. Nur wegen des richtigen Verständnisfesmeiner eigenen Stellung zur Sache lasse ich einstießen, daßich selbst grundsätzlich der Frage ganz frei gegenüberstehe,oder, um es iu der Hauptsache auszudrückein ich bin nichtder Ansicht, daß man der Gesellschaft das Recht bestreitenkönne, einem ihrer Glieder das Leben zu uehmen. Nuraus ganz pragmatischen Gründen zöge ich vor, daß mandie Todesstrafe abschaffte, erstens, weil ich sie für unnützhalte, und zweitens, weil sie die Verurteilungen Unschuldiger,die meiner Überzeugung nach' zahlreich vorkommen, um so

") In der Sitzung des norddeutschen Reichstags vom 1. März1870 war aus dem Entwurf des Strafgesetzbuches, welches die Regie-rungen vorgelegt hatten, die Todesstrafe gestrichen worden, mit 113gegen 8t Stimmen. Dies geschah in zweiter Lesung. Nun drohteBismarck im Namen der Regierungen, das ganze Gesetz fallen zu lassen,wenn die Todesstrafe nicht in dritter Lesung wieder aufgenommenwürde. In einer lebhaften, sich daran anknüpfenden Unterhaltung be-stimmten mich einige Reichstagsmitglieder, vor der dritten Lesung meineAnsicht über die Sache zu veröffentlichen. Dies geschah am 13. Maiin derNational-Zeitung", und von der übernahm ich den Text in dieSammlung der Zoll-Parlaments-Briefe. Wie bekannt, wurde schließlichdie Todesstrafe in dritter Lesung, am W. Mai, wieder aufgenommen,mit 127 Stimmen gegen 119. Die Regierungen hatten es zur Bedin-gung für das ganze Strafgesetz, dabei aber die Konzession gemacht, dieZahl der Fälle, die mit der Strafe bedroht waren, einzuschränken.