grauenvoller macht. Ich weiß sehr wohl, daß auch dasPublikum in seiner Mehrheit nicht nach dieser Abschaffungverlangt. Aber ich kenne seine Motive nnd schlage sienicht hoch an. Sie sind zusammengesetzt aus naturalisti-schem Rachebedürfnis, also einem unfreien, pathologischenVerhalten und aus dem Glauben an die Abschreckung,welcher auf einem plumpen, psychologischen Irrtum beruht.Hat man noch das berühmte Wort hinzugefügt: „ans Nss-siöiu'S les ASSÄSsins corainöllLöllt.!" so ist eigentlich allesangeführt, was bei der großen Mehrzahl der Weltkinderzu Gunsten der Todesstrafe plädiert. Freilich, wenn dieMörder uicht mehr morden, so brauchen wir die Hinrichtungnicht erst abzuschaffen; dann schaffen eben die Verbrecherdie Strafe ab, und jener geistreiche Ausspruch sagt dahernichts anderes aus als das Paradoxon: Die Gnten sollenwegen der Aufgabe, die Gesellschaft zu bessern, sich auf dieSchlechten verlassen. Daß aber, ich wiederhole es, diebürgerliche Gesellschaft, als die einzige Quelle alles Rechtsüberhaupt, auch das äußerste Recht auf Vernichtung desEinzelnen besitzt, so gut wie das kleinste Recht, dessen freieBewegung im Raume zu beschränken, das ist meines Er-achtens unbestreitbar, und darum glaube ich mich in derVerfassung, unbefangen über die Frage des Augenblicks zuurtcilcu.
Diese Frage wird nun immer so gestellt : soll man esauf sich nehmen, an dem ersten Beschluß festzuhalten aufdie Gefahr hin, das ganze Strafgesetz ins Nichts zurück-zustoßen? Die Fragestellung scheint mir eben falsch unddamit der Urgrund aller falschen Schlüsse gegeben. Wäredie Regierung des Norddeutschen Bundes eine Mauer vouStein und Mörtel, so begriffe ich, daß man den Vertreterndes deutschen Volks sagte: „Wenn Ihr das Strafgesetz un-erbittlich zwischen Euch und diese unbewegliche und unver-