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antwortliche Mauer stemmt, so wird es tot gedrückt." Nunweiß ich nicht, ob die Verteidiger der norddeutschen Bundes-regierung für diese die Rechtswohlthat in Anspruch nehmen,daß mau sie betrachte»? soll wie eine tote Mauer. VomStandpunkt der Opposition aus kann ich das nicht ein-räumen, muß ihr vielmehr die Ehre geben, sie als einmoralisches und intelligentes Wesen anzusehen gleich mirselbst. Infolgedessen muß ich auch verlangen, daß man dieFrage so stelle: wen von diesen beiden sittlich und geistigeinander ebenbürtigen Wesen träfe die Schuld, wenn durchseine Hartnäckigkeit das Strafgesetz zunichte würde? Einermuß recht, Einer muß unrecht haben, nnd wenn ich ge-funden habe, auf wessen Seite das Recht zum Widerstandeschwächer ist, so habe ich auch gefunden, von wem, soserner ein verantwortliches Wesen, erwartet werden muß, daßer nachgebe, d. h. wer vor der Nation nnd der Gerechtig-keit schließlich die Verantwortung des Mißlingens wird zutragen haben. So gestellt allein ist die Frage keine Sack-gasse. Nun gilt es also zu ermitteln: wer von beidenTeilen darf sich des höhereu sittlichen Motivs in seinemBeharren bewußt sein? Sollte ich die Anschauung der Re-gierung aus den beiden offiziellen Reden schöpfen, die inder Sache gehalten wurden, es stünde herzlich schlecht umsie; ich müßte geradezu sagen: wie schwach muß dieserStandpunkt sein, daß zwei so überlegene Köpfe dabei sosehr von ihrem guten Geist im Stich gelassen wurden!Beide Redeu gehörten doch mehr ins Konzil nach Rom alsin die Stadt des Humboldthains. Im Namen von Vater,Mutter und Kindern der Familie Kink aus Roubaix ver-wahre ich mich feierlich dagegen, daß diese irgendwie ver-pflichtet waren, im Interesse des Norddeutschen Strafgesetz-buches sich massakrieren zn lassen, wie Herr Leonhardtihnen zumutet. Noch bedenklicher ist mir die Beruhigung