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mit dem Jenseits, welche Graf Bismarck dein Mörder an-bietet.*) Muß er nicht befürchten, daß in Zukunft die Mörderdies Argument in allen Fällen als einen „mildernden Um-stand" für sich in Anspruch nehmen werden? „Ja, ichhabe meiue Mutter erdrosselt," werden sie sagen, „aber derGedanke beruhigte mich, daß sie in ein besseres Jenseitseingeht." (Ich könnte einen Fall der Art zitieren.) Undwenn dieser Glaube maßgebend sein soll für die letzte Ent-scheidung des Bundesrats, so werden die Bevollmächtigtenin Zukuuft jeder bei seiner Regierung erst Instruktion ein-zuholen haben, ob er auch vou Amts wegen beauftragt sei,an die Unsterblichkeit der Seele zu glaube».
Das wahre und wirkende Motiv aber ist ohne Zweiseldies: daß die Äronenträger nnd ihre Sachwalter das ^nsZlkcUi, das Recht über Tod und Leben, für die Quintessenzaller Herrschaft ansehen, als einen wichtigen Stein im Bander Legitimität. Es ist etwas dran. Aber die BetrachtungPaßt um deswillen nicht, weil der Norddeutsche Bund keinGeschöps der Legitimität ist und keiu Geschöpf der Legitimitätwerden soll. Wie schwach das RechtSbewnßtsein des GrasenBismarck in dieser Debatte war, erhellt mir besonders aus
Justizminister Leonhardt hatte in der zweiten Lesung auf denFall des Mörders Tropmann, der einige Zeit vorher großes Aufsehengemacht hatte, hingewiesen. Der Minister meinte, die Vorsehung könntedas Verbrechen gleichsam zu einem Warnungsruf an den deutschen Ge-setzgeber bestimmt haben. (Der jugendliche Mörder hatte die ganze aussieben Mitgliedern bestehende Familie Kink einzeln, die meisten davonin der Ebene von Pantin bei Paris abgeschlachtet.)
Graf Bismarck, der am zweiten Tag in die Debatte eingriff,meinte zum Beginn seiner Rede, das Widerstreben gegen die Todes-strafe entspringe bei denen, die nicht an ein Jenseits glauben, einerÜberschätzung des Wertes des Lebens; er stehe fest in dem Glauben,daß man auch dem schwersten Verbrecher auf dem Richtplatz den Trostmitgeben könne: mors jaiiua viws.