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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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einer Stelle seiner Rede, nämlich da, wo er mit dem Mörderden Jndustrieherrn verglich, in dessen Dienst ein Arbeiterverunglückt. Unter gewissen Umständen findet ein Gerichtin solchen Behauptungen das Vergehen der Aufreizungeiner Klasse von Staatsbürgern gegen die andere. Undmit gleichem Rechte könnte man sagen: die Eisenbahn, aufder ein Mensch verunglückt, ist auch eine Mörderin. Dennder Arbeiter begiebt sich ebcusowenig in die Gefahr umseines Herrn willen, als der Reisende ans den Weg umder Eisenbahn willen; Jndustrieherr nnd Eisenbahn habengleich wenig das Interesse und die Absicht, daß ein Un-glück passiere. Lasset uns denn Gründe uud Gcgeugrüudevon solcher störenden Beimischung ablösen: Was bleibt alsdie letzte innere Wahrheit? Die Krone des Regentenhält es für ein sittliches Gebot zn töten; die Krone desVolkes hält dies für ein sittliches Verbot. Zwischen diesenzwei Bedenken scheint mir der Unparteiische nicht zaudernzu köuueu. Formal mögeu sie ebenbürtig einander gegen-überstehen; an innerer zwingender Kraft find sie durchausnicht mit eiuauder vergleichbar. Die Stimme, die einemMenschen zurusttöte!" kann nie so mächtig sein als die,welche ihm znrnft:töte nicht!" Wenn ich nach Menschen-gefühl mich entscheiden muß, mit wem ich, in meiner Un-gewißheit, eher zu irren mich aussetzen soll, so ergreife ichgewiß die Haud, welche reiu bleiben will vom Blut. Uuddaß selbst die Regierungen im Stillen anch dieser Empfindunghuldigen, das sehe ich daraus, daß sie von ihrem Schwert-recht so weuig Gebrauch machen und noch weniger Gebrauchzu machen verheißen. Hinter den Zugeständnissen, welchedieser Anschauung im Prinzip huldigen, kommen dann diepraktischenAber", welche sie umstürzen sollen. Stündeich, wie die Mehrheit des Reichstags, auf dem Standpunkte,die Todesstrafe sür nicht sittlich berechtigt zu halten, so