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von 20 auf 40, beziehentlich auf 70 Millionen Mark —im schlagenden Gegensatz zu allen bisherigen Gebarungen,welche vor allein die Ausdehnungsmöglichkeit bestehenderNotenprivilegien zu unterdrücken bezweckt hatten. Umdiesen Preis war — mit dürren Worten zu sagen —Bayern der Verzicht auf die Reichsbank abgekauft worden.Das anstößigste Beiwerk der Versailler Verträge, dieSeparatstellung Bayerns , welcher vom Reichskanzler an ge-rechnet jeder Freund unserer politischen Wiedergeburt nurmit Schmerz als etwas zur Zeit Unvermeidlichem sich ge-fügt hatte, war durch einen neuen, in die tiefgreifendstenVerhältnisse sich einnistenden Fundameutalartikel ausgedehntund verstärkt. Während die gesunde Reichspolitik auf demGedanken ruhte, daß mit der Zeit die gegenseitigen wohl-verstandenen Interessen Bayern dazu führen würden, diein Versailles gezogenen Binncngrenzen selbst zn beseitigen,wurden nunmehr die Grenzen verschärft, das abgetrennteGebiet ausgedehnt, das Interesse Bayerns darauf hingeleitet,an dieser Absperrung dauernd festzuhalten. Gewiß derschlimmste Reichsfeind hätte sich nicht schwerer an Deutsch-land versündigen können, als derjenige, welcher den Vor-schlag auf's Tapet brachte, Bayern gegen seine ursprüng-liche Absicht aus der Gemeinschaft des deutschen Bank-wesens hinauszudrängen. Sachsen wurden keine besonderenZugeständnisse gemacht. Man konnte jedenfalls sich ver-gewissert haben, daß es gegen die Reichsbank ebensogut wiegegen jede andere Neuerung zu brauchen war, weil keinedie ungeheure Ausdehnung seines Notenumlaufs geltenlassen konnte.
In dem ersten Gesetzentwurf, wie er vom Neichskanzler-amt dem Bundesrats-Ausschuß vorgelegt worden war, hattendie notenbeschränkenden Zahlen — abgesehen von derbayrischen Separatklausel — auf alle deutschen Staaten