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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
Entstehung
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die in Eile vor Thorschluß bewerkstelligte Vergrößerung derGeschäftsmaschine zu Grunde gelegt. Und noch wunder-licher hebt sich diese Ausnahme auf dem Gesamtbilde ab,wenn wir in den Motiven die Bayern bewilligte Ausnahms-stellung damit begründet sehen, es gebühre ihm eine Schad-loshaltung dafür, daß es den Zeitraum von 1871 bis 1872nicht gleich anderen (Baden, Hessen, Württemberg ) zurVermehrung seiner Notenausgabe benutzt, sondern sich imSinne des Gesetzes von 1870 jeder derartigen Zirkulations-ausdehnnng enthalten habe. Wahrend also Bayern fürseine Enthaltsamkeit belohnt wird, wird Hessen-Darmstadtdafür belohnt, daß es die vergönnte Frist ausgenützt hat,um möglichst uueuthaltsam zu verfahren. Und die Sonne,welche so über Gerechte und Ungerechte scheint, gerät inVerdacht, daß es ihr hauptsächlich darauf aukam, die nötigeAnzahl Stimmen für einen Beschluß ohne Reichsbank zuzeitigen. Seltsam überhaupt figuriert in der finanziellenGesetzgebuugspolilik des deutschen Reichs als ein mit-bestimmender Gruud die Belohnung der Tugend. Schonbei den Reichskassenscheinen hatten wir Bekanntschaft damitgemacht, doch war der Gesichtspunkt damals wenigstens miteiniger Konsequenz festgehalten, während er in obigen Fällenvon seiner eigenen Karrikatur begleitet auftritt.

Mit weniger Geschicklichkeit und deshalb ohne Erfolgwar ein anderer Paragraph auf vorteilhafte Bündnisse an-gelegt. Der fünfzehnte des ursprünglichen Projektes ent-hielt die Bestimmung, daß denjenigen Banken, welche dieden Einzelstaaten in Form von Reichskassenscheinen nachdem betreffenden Gesetz gemachten Vorschüsse für ihreLandesregierungen einziehen würden, ein gleicher Mehr-betrag von Notenausgabe für die Dauer der bewilligtenVorschußzeit zugestanden sein solle, und als Folge diesesGrundsatzes war ausdrücklich verlangt, daß die Preußische