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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
Entstehung
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bedingt der Ansicht hingäbe, daß ausschließlich der Vorteildes preußischen Fiskus die Grundgedanken zn dem Ent-wurf eingegeben habe. Wäre dies der Fall, so hätte, wiein obigem Beispiel, überall die zu steigernde Einnahme derPreußischen Bank , an welcher der Fiskus zur Hälfte be-teiligt ist, das Objektiv der Bewegung abgeben müssen.Aber seltsamerweise geht durch den Entwurf auch wiedereine Strömung in geradezu entgegengesetzter Richtung.In der That tritt aus der über den Gegenstand erwachsenenLitteratur, wie aus der parlamentarischen Erörterung mitam lebhaftesten der Vorwurf heraus, daß uach der Anlagedes Gesetzes der Lebensnerv der Preußischen Bank auf eineunverantwortliche Weise unterbunden werden solle. Beimersten Blick ruft seder bestürzt aus: Wie! die große PreußischeBank , mit ihrer Wcltstellnng neben der englischen und fran-zösischen, wird in denselben Rahmen gezwängt mit der vonReuß-Greiz und Bückeburg ! Und während sie schon heuteauf dem Wege ist, ihre Thätigkeit über das nichtpreußischeDeutschland auszudehnen, soll ihr in Zukunft diese Mög-lichkeit an die Bedingung geknüpft werden, daß der einzelneBundesstaat eine solche Ausdehnung förmlich beantrage,eine Bedingung, welche nicht bloß unter dem Einfluß derwirtschaftliche» Bedürfnisse im betreffenden Lande, sondernauch des politischeu Beliebens seines Hofes stünde! In derThat, je genauer man den Entwurf betrachtet, desto rätsel-hafter sieht er Eiuen an. Man denkt an jene Vervoll-kommnung der elektrischen Telegraphie, welche auf der Ent-deckung beruht, denselben Draht gleichzeitig zum Hin- uudHersenden zweier entgegengesetzter Strömungen zu benützen!Auch die Verpflichtung, die Noten sämtlicher T^rritorial-banken in Zahlung zn nehmen, würde in der Praxis inungebührlichem Übermaß der Preußischen Bank zur Last,unter Umstünden zu ernster Verlegenheit werden.