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Wenn solcher innerer Widerspruch zwischen Verteidigungdes Preußischen Fiskus und Bloßstellung der Preußische»Bank etwas anderes als zufällige Durchkreuzung verschiedenerallgemeiner Richtungslinien sein sollte, so entzöge sich dasVerhältnis jedenfalls der näheren Untersuchung. Zum Teilerklärt sich die Antinomie aus dem Kompromiß, welchen dieHauptmitarbeiter des Entwurfs behufs Feststellung einesgemeinsamen Werkes miteinander geschlossen haben. Dennso bestimmt es als ausgemacht angesehen werden muß, daßdas Preußische Finanzministerium der Schaffung einer Reichs-bank dermalen abhold war, so unzweifelhaft darf von deranderen Seite angenommen werden, daß der ursprünglichePlan des Reichskauzleramtes auf jene Zentralinstitution sichgerichtet hatte. Umgekehrt dagegen steht es mit dem Systemder Kontingentierung, welches im definitiven Entwurf dieOberhand behielt. Minister Camphausen hat nie ein Hehldaraus gemacht, daß er nichts weniger sei als ein An-hänger der Kontingentierung; dagegen ist bekannt, daßDr. Michaelis, welcher den Gegenstand im Reichskanzleramtin hervorragender Weise zu seiuer Spezialaufgabe gemachthat, von jeher zu den heißesten Verehrern der PeelschenMethode gehört, schon vor Jahren im Preußischen Landtagderen Übertragung auf die heimische Bank beantragt hat.Wie Figura zeigt, haben die beiden einander entgegengesetztenAnschauungen sich untereinander verständigt, daß die Lieb-lingsidee jedes von beiden im Entwurf zur Geltung kam.Der eine bequemte sich zum Verzicht auf die Reichsbank,wogegen sich der andere die Kontingentierung gefallen ließ.Wie zwischen den Einzelstaaten, so auch zwischen den maß-gebenden Grundanschauungen ist der Entwurf auf demWege zu Stande gekommen, welchen die Sprache der eng-lischen Volkswirte mit ni^Alin^ anci bar^ainiu^ bezeichnet.Jedes der beiden Prinzipien war dabei bemüht, durch irgend