— 271 —
einen Vorbehalt seine Seele zu saldieren. Der Reichsbankwar das gelobte Land von der Höhe des Artikels 19, Ziffer 6,in zehnjähriger Ferne dämmernd gezeigt; der Kontingentierungwaren die Hörner abgestumpft durch Verwandlung der un-bedingten Kontingentierung auf festen Ziffern in die relativedurch die fünfprozentige Steuerschraube. Es kann nicht ge-leugnet werden, daß in dieser indirekten Kontingentierungeine sehr beachtenswerte Umwandlung der unbeweglichenPeelschen Maschinerie liegt. Schließlich werden Groß wieKlein, vorbehaltlich der Belehruug durch die praktische Er-fahrung, das deutsche System vorziehen. Aber hier, wieüberall, hat die widernatürliche Einzwängung der Preußi-schen Bank in den für die kleinste Territorialbank bestimmtenRahmen Mißbildung erzeugen müssen.
Wollte man einmal den Grundgedanken der Peels-Akteadoptieren, so war es viel natürlicher, ihn nach seinem Vor-bild auf die Territorialbanken anzuwenden. Die englischeAkte weiß aber bei ihren Territorialbanken gar nichts vondem Unterschiede zwischen gedeckten und ungedeckten Noten,der in unseren Debatten eine so große Rolle spielt. Siebeschränkt die Notenausgabe der Privatbanken unbedingtauf die Höhe einer aus dem Normaljahre abgeleiteten Ziffer,uud läßt ihnen die Sorge sich zu decken, wie sie es für guthalten. Da alle deutschen Territorialbanken statutarischbereits an genügende Deckungsvorschriften gebunden sindund bei Einsetzung einer Reichsbank zur Beobachtung einesguten Kassenbestandes durch deren Überwachung geuötigtwaren, so konnte man sich der ganzen, verwickelten undnicht ungefährlichen Methode der indirekten Kontingentierungbei ihnen entschlagen, und ein für allemal das Übel einesungleich beschaffenen und ungleichwertigen Bankgeldes aufein bekanntes Maximum beschränken. Auf der anderenSeite gewann man dadurch freien Standpuukt für die