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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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treffen war. Der Gesetzentwurf der Regierungen hattehier weislich, und belegt mit triftigen Gründen, die Zweig-anstalten eines znm allgemeinen Nutzen eingesetzten In-stituts frei gelassen, welches als Gegenleistung gegen seinPrivileg dem Reiche die Halste, beziehungsweise drei Vier-teile seines Gewinns überläßt. Aber die Kommune, welcheumhergeht, ^ng.srsns cjusiri äsvorst,, hatte hier leichtes Spiel.Die Bestimmung wegen der Befreiung von Kommunal-steuern stand einzig und alleiu im Titel, der von derReichsbank handelt; die Freunde der Privatbanken hattenalso hier nichts zu sürchten und nichts zu hoffen. Die,welche dem Reich keine Einnahmen gönnen, waren gleich-falls unbeteiligt. Es schien geradezu töricht, nicht zugreisenzu wollen, uud uuter allseitigem Halali ward das Wilderlegt. Dem erfinderischen Geist der Stadtväter ist es fürdie Zukunft anheimgegeben, wie viel Blut sie dem Ein-kommen des Reichs und der Anteilseigner glauben abzapfenzu können, ohne die Bank ans ihrem Weichbild zu ver-scheuchen. Hat man ihr das Leben gegönnt, so hat man'sihr jedenfalls möglichst teuer verkaust.

Endlich, als der dicke Strich in der Beratung über-schritten wurde, welcher den Titel der Privatbanken vondem der Reichsbank trennt, da konnte man sehen, wieneue Triebe, neue Schmerzen" aufkeimten. Nichts merk-würdiger für den Psychologen des öffentlichen Lebens, alszu beobachten, wie hier die Durtonart catonischer Strengeplötzlich in sanftes Moll überging. Ob es gelingen kann,dem nicht mit allen Einzelheiten dieser Materie vertrautenLeser das Verständnis für den menschlich so interessantenVorgang zu erschließen? Leider muß mau, um den Ari-stophanes oder Homer mit vollem Genuß zu lesen, anchdie feinsten Regeln der griechischen Grammatik uud Syntaxin sich ausgenommen haben; und so steht zu fürchten: wer

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