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Da mußte denn auch Frankreich sich entschließen, demZwang der Umstände die erste Konzession zu machen. IhreForm ward gefunden in der Beschränkung der Silberbeträge,welche zur Ausmünznng zugelassen werden sollten. Dievier verbündeten Staaten teilten sich in einen Betrag von120 Millionen Franken nach Maßgabe ihrer Bevölkerungs-ziffern (mit uutergeordueten Modifikationen). Von derreinen Architektur des Systems war man damit auch fürden uneingeweihten Beobachter abgewichen; dem tieferenEinblick konnte nicht verborgen bleiben, daß mit diesem Be-schluß sein Fundament selbst untergraben wurde. Die selbst-gefällige Routine tröstete sich damit, daß nur eine interi-mistische Veranstaltung auf ein Jahr getroffen sei, nachdessen Verstreichen Wohl wieder ins alte Geleise eingelaufenwerden könne.
Was es mit dieser Ermächtigung zum Ausmünzen be-grenzter Metallquantitäten eigentlich auf sich hatte, wardnicht ausgesprochen und ist selbst im Laufe aller späterdaran geknüpften Erörterungen selten eingeräumt worden.In Wahrheit würde es schwer geworden sein, nachzuweisen,daß damit etwas anderes bezweckt war, als gewissen privi-legierten Kunden der Münze ein vorteilhaftes Geschäft zu-zuwenden. Das Gemeinwesen als solches hatte an diesenMünzgeschäften nicht nur kein Interesse, sondern wardgeradezu den Privatinteressen geopfert.
Denn was bedeutet in dürren Worten die Stipulation,Frankreich dürfe im Lause des Jahres 1874 60 MillionenFranken Silber ausmünzen lassen? Nichts anderes, alsdaß die französischen Münzanstalten gegen den herkömm-lichen Prägelohn diesem und jenem Geschäftsmanne seineBarren zu Füuffrankenstücken zu prägen verpflichtet sein sollen.Die Operation des Mannes bestand darin, daß er, Dank demgefallenen Silberpreis, das Material zu einem solchen