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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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Fünffrankenstück im gegebenen Falle um 4^/4 Franken Münz-gold erkaufte und gegen Vergütung von nicht vier Centimesein Fünffrankenstück daraus prägen ließ, deren er je vier beierster Gelegenheit wieder in ein goldenes Zwanzigfranken-stück umwechselte. Der Profit von 20 Centimes oder4 Prozent floß in die Tasche des Privatmannes, und dieZeche zahlte das gemeine Wesen, in dessen Umlaufsbestandebenso viel minderwertige Stücke an die Stelle von mehr-wertigen traten. Auf diese Weise wuchs der Vorrat anSilber selbst bei der französischen Bank, die sich doch nocham besten zu verteidigen verstand, zwischen dem Jahre 1871und dem Jahre 1876 von 75 Millionen Franken auf 540Millionen an. Es war natürlich stets dafür gesorgt, daßnicht der erste beste jenen Vorteil einstrich. Die Anwart-schaft auf den Profit der gesetzlichen Falschmünzerei warimmer auf lauge hinaus im voraus vergeben, sogar insolcher Weise, daß die Vertreter der französischen Regierungauf allen Konferenzen schon deshalb mit gebundenen Händenzu kommen erklärten, weil die rechtskräftigen Ansprüche aufAusmünzung bestimmter Quantitäten bereits für das nächsteJahr unwiderruflich erteilt seien. Es macht einen eigen-tümlichen Eindruck, Theorien, deren praktische Wirkung aufsolche Resultate hinauslief, mit dem Pathos wissenschaft-licher und politischer Überzeugung verteidigt zu sehen.

Die Königreiche Belgien und Italien zogen wenigstensden richtigen logischen Schluß aus der gegebenen Voraus-setzung. Wenn doch einmal Falschmünzerei getrieben werdensoll, sagten sie sich, so verlangt die Billigkeit, daß derjenigeden Nutzen von der Sache habe, welcher auch den Schadenträgt, wenigstens den berechenbaren Nutzen gegenüber demberechenbaren und dem in der Zukunft verborgenenunberechenbaren Schaden. Mit anderen Worten, sie schlössenden Privatleuten die Münze und machten das Geschäft für