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Der Ernst eines so krassen, sich immer mehr festsetzendenund verbreitenden Mißstandes hatte in den nicht von demoffiziellen Schlendrian befangenen Kreisen Frankreichs zuselbständiger Erörterung der Frage geführt. Die PariserHandelskammer unterzog den Gegenstand wiederholt ihrerPrüfung und sprach sich mit Entschiedenheit für die Her-stellung der ausschließlichen Goldwährung aus. Zur Zeit,als die Konferenz zum drittenmale sich vereinigte, legte dieHandelskammer dem Finanzminister eine dahin zielendePetition vor, in welcher sie das Einstellen aller fernerenSilberprägungen begehrte. Noch bedeutsamer war, daß dereifrigste und begabteste Anwalt der Goldwährung, der ehe-malige Präsident des kaiserlichen Staatsrats, bei den Neu-wahlen in den Senat eingetreten, die Regierung aus ihremsüßen Traum durch eine Interpellation zu wecken sich an-schickte. Der Finanzminister Sah ergriff den letzten Augen-blick, um sich die Initiative zu retten. Die dritte Staaten-Konferenz hatte für das dritte Jahr (1876) das alte Systemerneuert, uur die Summen der betreffenden Licenzen umein Geringes beschnitten. Am 21. März, d. h. einen Tagvor der im Senate anberaumten Debatte über die Inter-pellation Parieus, brachte die Regierung einen Gesetzentwurfein, der in einem einzigen Artikel bestand, lautend: „DieAusprägung von silbernen Fünffrankenstücken kann auf demWege des Dekrets eingeschränkt oder suspendiert werden."In den nächstfolgenden Tagen antwortete Parieu mit einemGegenvorschlag, welcher der Münze verbot, nene Berechti-gungsscheine auf Silberausprägung (dons äs inonnais) aus-zugeben. Was dort nur fakultativ war, sollte hier absolutverfügt werden. Die Motive des vom Finanzminister ver-faßten Gesetzentwurfs sind wie geschaffen, um alles das zuillustrieren, was zu schildern wir unternommen haben. Nichtskönnte klarer den Gang eines Gedankens bezeichnen, der von