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in einen um 10 bis 20 Prozent entwerteten Barschatz ver-wandeln. In beiden Fällen ist die Lage eine unhaltbare.Dauern kann sie nur höchstens, so lange der abnorme Zu-stand des Papier -Zwangskurses herrscht.
2. Soll diesen Verlegenheiten ein Ende gemacht werden,so muß man die gleichberechtigte Silberwührung definitivbeseitigen. Ob das geschehen kann, ohne einen Teil des imVerkehr befindlichen Silbers einzuziehen, ist sehr zu be-zweifeln, selbst wenn man das Maximum der Zahlung inTeilungsmünzen auf hundert Franken erhöht.
3. Ein dritter Ausweg bestände darin, das Silber wiebisher als zweites gleichberechtigtes Glied der Doppelwährungzu erhalten und nur die Verhültniszahl des Gesetzes vomJahre 1803 durch eine andere zu ersetzen, beispielsweisedurch die von 1 zu 17^/2, statt 1 zu 15^2. Aber es be-darf nur geringen Verständnisses, um zu erkennen, daß da-mit nicht blos eine neue Wertrclation, sondern ein neuesSystem geschaffen wäre. Denn der wahre Sinn desherrschenden Systems ruht in der Voraussetzung, daßmenschliche Gesetze und Übereinkommen ein unabänderlicheskünstliches Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Gold undSilber stabileren könnten. So wie eingeräumt wird, daßdie thatsächlichen Vorgänge hier stärker sein können, als diegeschriebenen Anordnungen, so stürzt das ganze Gebäude insich zusammen. Und am wenigsten läßt es sich mit nurveränderten Zahlen wieder aufrichten in einer Zeit, welcheso empfindlich unter dem Druck der Vorgänge leidet undderen Macht in wechselndem Maße noch zu erfahren gefaßtsein muß. Wer wollte sich heute unterfangen, auch nurauf die Frist eines einzigen Jahres ein Verhältnis vorauszu bestimmen, mit der noch so entfernten Aussicht dadurchim Einklang mit dem thatsächlichen Gaug der Dinge zubleiben? Im Zeitraum von drei Jahren haben wir den