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eingeflossen; es wäre nur entbehrliche Wiederholung,wollten wir sie nochmals in Reihe und Glied hier am Endeaufstellen. Kam es doch überhaupt hier nicht darauf an,zu letzten Schlußfolgerungen zu gelangen, sondern nnr Ge-danken anzuregen und Horizonte zn eröffnen. Gedankenallerdings, welche bereits in breiten Massen ihre Herrschaftüber die körperliche Welt geltend machen, und Horizonte,die täglich sichtbarer nahe rücken. Ein Staat, der heutezukünftige Verbindlichkeiten eingehen will, muß sich ver-pflichten in Gold zu zahlen, will er seinen Kontrahentenvolle Sicherheit einflößen; und so weit ist es schon ge-kommen, daß die österreichische Nationalbank sich zeitweisegeweigert hat, ihr mit Zwangskurs versehenes Papier gegenSilber herauszugeben, und in dem darüber erhobenen Streitsich dies ihr Recht anerkennen ließ.
Diejenigen, welche ungern die Hoffnung auf Rückkehrder alteu Zeiten fahren lassen, waffnen sich mit noch zwei Ar-gumenten, deren bis jetzt hier nicht Erwähnung geschehen,und die der Vollständigkeit halber vor dem Abschlußihren Platz finden sollen. Das eine Argument weist aufeine Hoffuuug, das andere ans eine Schwierigkeit hin.Die Hoffnung ruht ans den Vereinigten Staaten vonAmerika . In diesen besteht ein Gesetz, welches der Ver-wendung von Silber zu Münze einen gewissen Spielraumöffnet. Zur Hälfte ist das Gesetz vollendete Thatsache, zuranderen uoch bloße Eventualität. Das iu Kraft stehendeGesetz ordnet an, daß die in Umlauf befindlichen kleinenAbschnitte von Staatspapiergeld in Silber umgewechseltwerden sollen; es verfügt ferner die Ausprägung eiuerQuantität sogcuaunter Handelsdvllars (?rg.Ü6 ckollars),welche zum Zweck des Verkehrs mit dem Ausland ge-schlagen werden können, ohne gesetzliches Zahlungsmittel im