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verkehr. Von der billigen Wasserfracht hat der HandelNutzen in den an den Wasserwegen gelegenen Strichen imFernverkehr nach Berlin und weiter westwärts (Magdeburg ,Dresden usw.) und nördlich nach Stettin , der Nordwestender Provinz im Verkehr mit Danzig und Königsberg.
4. Die Frachten.
Gemischte Frachten (Bahn- und Wasserfrachten) kal-kulieren sich von Fall zu Fall und sind stets von derschwankenden Wasserfracht in Anbetracht der Ausnahme-tarife abhängig. Jedoch bleibt die Berechnung der Wasser-fracht bis auf weiteres stets schwankend. Für den Schiff-fahrtsverkehr gibt es nicht, wie für den Eisenbahnverkehr,bestimmte Tarife. Hier wird die Fracht durch individuelleVerabredung von Fall zu Fall festgesetzt. Die Wasserfrachtensind demgemäss ausserordentlich schwankend und vonvielen wechselnden Umständen abhängig. Abgesehen vondem Verhältnis der Frachtmengen zu den disponiblen Kahn-räumen kommen hier in Betracht.
1. Die jeweiligen Wasserstände und Witterungs-verhältnisse.
2. Die Verpflichtung zu bestimmten Lieferzeiten mitdem Schifferobligo, teilweise oder ganz unter Dampfzu gehen.
3. Die Chancen für anderweitige Ladung oder Rück-ladung am Bestimmungsplatze.
4. Die erhöhten Assekuranzprämien für Herbst- undFrühjahrsladungen.
Hervorzuheben wäre noch, dass zur Zeit (1910) fürden Getreidehandel einzig und allein die Kähne mit denMassen der Finowkanäle (höchste Ladung 165 To.) in Be-tracht kommen. Der Getreidehändler hat seine Ladung zurZeit der Beladung und im Augenblick des Abschwimmensin der Regel nicht verkauft und weiss nicht, ob er sienach Stettin, oder Berlin , nach der Saalegegend oder dieElbe abwärts verkaufen wird.
Er will sie aber stets „an der Hand haben“. Da zurZeit in die Saalegegend (nach Berlin können auch grössereKähne über den Friedrich-Wilhelmkanal unter Umgehung
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