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Die Statuten bauen sich auf dem Gesetz vom 1. Mai1889 betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgonossenschaftenund auf der Novelle vom 12. August 1896 auf. Die Rolnik’sgehören zu den s. g. landwirtschaftlichen Genossenschaften 1 ).Der Idee nach folgen diese Genossenschaften nicht Raiffeisensondern mehr der Theorie von Schulze-Delitzsch .
Sie zahlen die Einkommen- und Gewerbesteuer. Dasie jedoch in der Hauptsache mit Mitgliedern im Geschäfts-verkehr stehen, sind sie vom Wahlrecht und von der Bei-tragspflicht zu den Handelskammern ausgeschlossen. (§ 3dieses Gesetzes).
Ich habe in den Akten eine Spezialisierung der Ge-nossen nach Beruf gefunden bei folgenden 16 Rolniks:Buk, Gnesen, Gostyn, Koronowo , Exin, Lubasz, Mogilno,Punitz, Schildberg, Samter, Strelno , Schmiegel, Tremessen,Wreschen , Znin.
Danach sind von den Mitgliedern:
Grossgrundbesitzer 8 °/o
Kleingrundbesitzer 75
Pächter, landw, Verwaltungsbeamte usw. 4 „
zusammen Landwirte 87 °/o
Handwerker ) 6 ' °/o
Industrieelle ) mit Grundbesitz ^ ^
dto ohne Grundbesitz —
zusammen 6V2 %
Andere Berufszweige mit Grundbesitz 2 °/o
Andere Berufszweige ohne Grundbesitz 4’/ 2 „zus. andere Berufszweige 6V 2 °/o
100 % iöö Vo
Auf meine Anfrage wurde mir vom Patronat geantwortet,dass diese Verhältniszahlen als Durchschnitt für alle Rolniksanzusehen seien.
Die Rolniks gehören dem polnischen „Verband der
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Provinz Posen
und Westpreussen“ an. Zu diesem Verbände gehörten amEnde des Jahres 1910 248 Genossenschaften. Der Rahmender Arbeit erlaubt es nicht, wenn auch in Kürze auf diesen
') Die Bezeichnung landwirtschaftliche Genossenschaft findetsich im Gesetz nirgends.