Druckschrift 
Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
58
Einzelbild herunterladen
 

58

werde. Reelle Konkurrenz und reelle Ware und erzieherischeSelbsthilfe führe zur Gründung von Rolniks .

In diesem Sinne sind auch die Statuten verfasst,welche mit kleinen Aenderungen bei allen Rolniks zurAnnahme kamen. Es seien hier einige Paragraphen an-geführt:

Die Firma der Genossenschaft lautetRolnik Einkaufs-und Absatz-Verein, eingetragene Genossenschaft mit be-schränkter Haftpflicht. (§ 1).

Der Gegenstand des Unternehmens ist: Gemeinschaft-

licher Ein- und Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse undBedürfnisse. Die Geschäftsordnung wird vom Aufsichtsratfestgesetzt. (§ 3.)

Der Geschäftsbetrieb mit Nicht mit-

gliedern wird zugelassen. (§4.)

Der Geschäftsanteil wird auf 200 Mk festgesetz. DieHaftpflicht für jeden Geschäftsanteil wird auf 1000 Mk be- schränkt. Ein Genosse kann höchstens 10 Geschäftsanteileerwerben. Auf den Geschäftsanteil sind jährlich 20 Mk imVoraus zu zahlen. (§ 5.)

Ueber die Aufnahme bezw. Nichtaufnahme entscheidetdurch einstimmigen Beschluss der Vorstand. Im Falle derNichteinstimmigkeit entscheidet der Aufsichtsrat zusammenmit dem Vorstande. Der Austritt erfolgt nach schriftlichereinjähriger Aufkündigung zum Schlüsse des Geschäftsjahres.(§ 6, § 7.)

Jeder Genosse zahlt ein Eintrittsgeld von 3 Mk.Die Dividende kann nich 10% übersteigen. (§11 4 Ab.)

Der Vorstand besteht aus 3 von dem Aufsichtsrateauf unbeschränkte Zeit zu wählenden Mitgliedern. (§ 13).

Zum Zeichnen genügen die Unterschriften zweierVorstandsmitglieder. (§ 14.)

Jedes Spekulationsgeschäft in Effekten ist untersagt.(§ 15 5 Ab.)

Der Aufsichtsrat besteht aus 9 von der Generalver-sammlung auf 3 Jahre zu wählenden Mitgliedern. (§ 18.)