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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
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4. über alle Angelegenheiten der Genossenschaft zubeschlossen, welche vom Vorstande und dem Auf-sichtsrate zur Beratung gestellt werden,

5. die Festsetzung des Statuts und die Aenderungdesselben,

6. die Auflösung des Vereins,

7. die Entscheidung von Streitigkeiten über die Aus-legung des Statuts, soweit es die innere Organisa-tion des Vereins betrifft.

§ 30.

Es wird ein Reservefonds gebildet zur Deckung etwaigersich ergebender Verluste. Dem Reservefonds wird mindestensein Drittel des jährlichen Reingewinnes so lange zugeführt,bis er die Höhe des Betrages der Geschäftsanteile erreicht hat.

§ 31.

Den Rest des jährlichen Reingewinns erhalten dieMitglieder nach näherer Bestimmung der Generalversammlungentweder als Dividende auf ihre Geschäftsanteile, die jedochnicht höher als 6% sein soll.

§ 35.

Die Genossenschaft tritt dem Generalverband ländlicherGenossenschaften für Deutschland als Mitglied bei.

§ 36.

Die Genossenschaft tritt der Posenschen Landes-genossenschaftsbank, E. G. m. b. H., als Mitglied bei.

Ueber die Entwickelung der deutschen Ein- und Ver-kaufsvereine fehlt mir ein reichlicheres Material. Aus derbeigefügten Tabelle XI, ersieht man nicht, wievielGründungen eingegangen sind. Augenscheinlich hat aberdie Gründung der Ein- und Verkaufsvereine später begonnen,erst 18961897, also 5 Jahre später als die deutschenBezugs- und Absatzvereine und 5 Jahre vor der Gründungder erstenRolnik. Jedoch wurde der andere Verbandüberflügelt, was Mitgliederzahl 2 912 2 013, Bilanzziffern

3.803 113- 2 918.271 Mark und Menge und Wert des an-gekauften Getreides anbetrifft.