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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
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dass der Getrei'defrühmarkt seinen bisherigen Charakter bei-behalte und nicht den Beschränkungen des Börsengesetzesunterworfen würde. Hiermit war die Regierung nicht ein-verstanden und wurde in ihrer Meinung noch durch dieLandwirtschaftskammer bestärkt 1 ). Erst nach eingehenderDarstellung der Bedeutung des Posener Getreidemarktesund der Tatsache, dass der Getreidefrühmarkt nur einen Teildes behördlich genehmigten Wochenmarktes darstelle, wurdedie Bildung einer Marktkommission im Jahre 1902 genehmigt.

Die Kommission soll bestehen aus neun Mitgliedernund Stellvertretern und zwar je drei Mitgliedern bezw.Stellvertretern des Kaufmannsstandes, des Müllereigewerbesund der Landwirtschaft. Als Vorsitzender soll ein Magistrats-mitglied fungieren.

Der Handelskammer ist das Vorschlagsrecht für dieWahl der Kommissionsmitglieder aus dem Kreise des Kauf-mannsstandes und des Müllereigewerbes eingeräumt worden,während das entsprechende Recht bezüglich der Mitgliederaus der Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer zusteht.Letztere hat jedoch ihr Recht nicht ausgeübt, sodass dieLandwirtschaft in der Marktnotierungskommission, z. Zt.nicht vertreten ist. Dafür hat sie sich derNotierungen derZentral Ein- und Verkaufsgenossenschaft angenommen, dieunter der Kontrolle der Landwirtschaftskammer erscheinen.Wenn dieser Zustand auch zu keinerlei Bedenken Anlassgibt, so wäre es im Interesse einheitlicher Notierungen, mit

9 In dieser Sache fasste der Vorstand der Landwirtschafts-kammer folgenden Beschluss:

Die Landwirtschaftskammer hält die jetzige Art der Notierungam hiesigen Getreidemarkt, von der die Handelskammer selbstzugibt, dass sie gewissenhaft gehandhabt wird, für völlig genügendund ist der Ansicht, dass eine amtliche Notierungskommissionnur dann errichtet werden kann, wenn der Posener Frühmarkt zueiner Börse erklärt und als solche genehmigt wird, da die Land-wirtschaftskammer die in dem Erkenntnis des Oberverwaltungs-gerichts vom 26. November 1896 für eine Börse als charakteristischangeführten Merkmale bereits heute bei dem sogenannten PosenerGetreidefrühmarkt für vorhanden hält. In dieser Auffassung wirddie Landwirtschaftskammer noch bestärkt durch die Ausführungendes Magistrats vom 3. I. 1902, aus welchen die beträchtliche Höheund die börsenm ässige Art der Umsätze in Posen hervorgeht.

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