Druckschrift 
Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
89
Einzelbild herunterladen
 

89

der Vorschriften der ministeriellen Anweisung vom 27.September 1893 dem Vorsitzenden obliegt.

Die Preisfestsetzungen nach dem Durchschnitt werdenferner amtlich veröffentlicht, der Königlichen Polizeidirektionzur Kenntniss mitgeteilt und denjenigen nicht zur amtlichenBekanntmachung bestimmten Zeitungen zugänglich gemacht,welche sich zur unentgeltlichen Veröffentlichung bereiterklären.

§ 5.

Vorstehende Geschäftsordnung tritt mit dem Beginn derTätigkeit der Marktkommission in Kraft.

T