151
Schneider & Zimmer, Mühlenwerke, Lissa i. P. „Diese l )Berechnung ist gemacht auf der rein theoretischen Grund-lage, unter Zugrundelegung der gleichen Verwertungsmöglich-keit in Kalisch (Russisch-Polen) und in Ostrowo (ProvinzPosen ). Das ist aber nicht angängig wegen der bestehendenZollgrenzen und deshalb könne die Berechnung praktischenWert nicht beanspruchen.“
Die Berechnung reicht aber hin, das Wesen der Krisiszu erfassen, deswegen führe ich sie beifolgend an.
Allgemeine Bemerkungen.
Bei den nachstehenden Berechnungen sind folgendePreise zu Grunde gelegt worden:
Grundpreis des Roggens in Ostrowo Mk 14,60
Durchgangsfracht Ostrowo-Kalisch „ —,15
Mk 14,75
ab Einfuhrschein „ 5,—
mithin in Kalisch netto Mk 9,75
Wie üblich wird ein Mahlverlust von 5°/ 0 angenommen,eine normale Ausbeute von 30% Kleie
65% Mehl5% Mahlverlust
Toö%~
Der Mahlverlust ist bei dem erheblichen Preisunter-schiede des Roggen 14.60 in Ostrowo und 9.75 in Kalisch durch Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Es wird ferner angenommen, dass Kleie nach einerAusbeute von 65% Mehl in Ostrowo und Kalisch gleich-wertig ist und auch Parität Ostrowo gleichpreisig verwertetwird. Es ist dies bei Roggen die Ausbeute, die auch beiAusfuhr von Roggenmehl seitens der Zollbehörden zu Grundegelegt wird. Für 100 Kilo dieses 65%igen Mehles wirddurch den Einfuhrschein die Berechtigung zur zollfreienEinfuhr von 154 Kilo Roggen erteilt: bei dem Zoll von5 Mk. pro 100 Kilo = Mk. 7,70 für 100 Kilo Mehl derAusbeuteklasse 3 für 1 bis 65%. bei 1—60% Mk. 7,90,
„ 60-75% = „5,-.Zur Ermittellung der Parität .Ostrowo“ wird die Durch-
■) Urteil des Herrn Brodnitz —Posen, als Vorsitzender derhierfür gewählten Handelskammerkommission.
11