Auszug aus den Statuten „des Ver-bandes der landwirtschaftlichenGenossenschaften für die Provinz
Die Firma heisst:
„Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossen-schaft, eingetragene Genossenschaft mit be-schrankter Haftpflicht“, oder „mit unbeschränkterHaftpflicht“.
§ 2 .
Der Gegenstand des Unternehmens ist:
1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchstoffenund Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs,
2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicherErzeugnisse.
§ 3.
Vorbedingung zum Erwerb der Mitgliederschaft ist,dass man sich durch Verträge verpflichten kann und einenim Verhältnis zum Sitz der Genossenschaft bestimmtenWohnsitz hat.
§ 7.
Ein Genosse, welcher den Wohnsitz in dem Bezirkder Genossenschaft aufgibt, kann zum Schlüsse des Geschäfts-jahres seinen Austritt aus der Genossenschaft schriftlicherklären.
Im gleichen kann die Genossenschaft dem Genossenschriftlich erklären, dass er zum Schlüsse des Geschäfts-jahres auszuscheiden habe.