Druckschrift 
Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
181
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Auszug aus den Statuten „des Ver-bandes der landwirtschaftlichenGenossenschaften für die Provinz

Posen “.

Die Firma heisst:

„Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossen-schaft, eingetragene Genossenschaft mit be-schrankter Haftpflicht“, oder „mit unbeschränkterHaftpflicht“.

§ 2 .

Der Gegenstand des Unternehmens ist:

1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchstoffenund Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs,

2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicherErzeugnisse.

§ 3.

Vorbedingung zum Erwerb der Mitgliederschaft ist,dass man sich durch Verträge verpflichten kann und einenim Verhältnis zum Sitz der Genossenschaft bestimmtenWohnsitz hat.

§ 7.

Ein Genosse, welcher den Wohnsitz in dem Bezirkder Genossenschaft aufgibt, kann zum Schlüsse des Geschäfts-jahres seinen Austritt aus der Genossenschaft schriftlicherklären.

Im gleichen kann die Genossenschaft dem Genossenschriftlich erklären, dass er zum Schlüsse des Geschäfts-jahres auszuscheiden habe.