Die griechische Wirtschaftsentwicklung. 21
wachsende Zahl der Angehörigen auf Kosten des Nachbarnzu erweitern, Phylen, zu denen sich mehrere Phratrien zu-sammenschlossen. Es sind dies künstliche Nachbildungender Familienorganisation. Wie bei der Familie gilt für diezu ihnen Gehörigen der Grundsatz Alle für Einen, Einerfür Alle. Alle ursprünglichen Verbände sind zugleich Ge-meinschaften des Mahls, der Blutrache und des Kultus.Je weiter sie sind, um so schwächer die Gewalt des Ver-bands über den Einzelnen, je enger, um so stärker. Abereinem Verband muß der Einzelne zugehören; ohne dies ister recht- und schutzlos. Daher das Kind, um des Schutzesteilhaftig zu werden, in die Bruderschaft aufgenommen undvom Verband anerkannt sein muß, sonst gilt es als Fremder.Der Fremde aber ist der Feind. Er wird als solcher be-handelt 1 ), außer wo verschiedene Stämme vertragsmäßigden beiderseitigen Angehörigen Schutz zuteil werden lassen,oder wo der Fremde unter dem Schutze der Götter steht 2 ).
Eigentum am Boden gab es nur in beschränktem Maße.Das Weideland war allen Stammesgenossen gemein, dasAckerland den einzelnen Großfamilien nur zu vorübergehen-der Benutzung zugewiesen. Doch galt die Beschäftigungmit dem Ackerbau als des freien Mannes unwürdig 3 );erst allmählich, unter dem Druck wachsender Bevölkerungsind die Eingewanderten zum Ackerbau übergegangen; undkaum höher waren die ältesten Handwerker, die Metall-arbeiter und die Töpfer, geachtet. Viehzucht, Jagd, Kriegund Raub waren die Hauptbeschäftigung des freienManns 4 ).
Auch bei den Griechen hat die Natur des von ihnenbewohnten Landes den wirtschaftlichen Charakter der Be-
1) Noch bei Homer , Ilias IX, 63.
2) Eduard Meyer, Gesch. d. Altert. II, 81—91; Be loch,Griech. Gesch. I, 1, S. 81.
3) So auch bei den Thrakern, von denen Herodot V, 6schreibt: „müßig zu gehen, gilt für das Schönste, das Feld zubauen für das Entehrendste, von Krieg und Raub zu leben, dasist fein.“
4) E. Meyer, Gesch. d. Altert. II, 79; Bel och, Griech.Gesch., 2. A. I, S. 80.