rach den drei ersten Städten der Insel in drei Gruppenzerlegen lassen. Aber nicht Palermo , was seit der AraberZeit Hauptstadt der Insel geworden war, steht mit demvon ihm bestimmten Kreise von Städten an der Spitze der-selben, sondern die mit ihm Jahrhunderte lang um Gleich-berechtigung ringende erste Handelstadt der Insel, Messina .Denn während Palermos Stadtrecht nur in dem benach-barten Corleone rccipirt wurde, findet das von Messina ander Nord- und Stidost- und West-Ivüste bereitwilligst Auf-nahme. In Trapani, in Girgenti, in Patti und Lipari etc.begegnet es uns. Gegen es tritt auch das Cataneser Stadt-recht, welches sich nur in den vielen Catania umgebendenStädten findet, zurück. In dem Syrakusaner Rechte istneben dem Einflüsse Catanias auch der von Messina be-merklich, wenngleich dasselbe, ebenso wie das von Calta-girone, einen mehr selbstständigen Charakter behauptet.
Diese Thatsache des Yorwiegens des Messineser Stadt-rcchts auf der Insel erklärt sich aus historischen und lo-kalen Gründen. Wenngleich auch in Palermo die griechischeBevölkerung während der zwei Jahrhunderte dauerndenHerrschaft der Araber (8dl—1072) nicht ganz ausgestorbenwar, so war dieselbe doch auf einen viel geringeren Pro-centsatz zusammen geschmolzen als in Messina , der Haupt-stadt des Yal di Demona (Welaia xäv Siapeivovriov), welchesbesonders zahlreich von Christen bewohnt war und aucham Ersten von den Normannen genommen wurde. Hierhatte sich die Bevölkerung in grösserer Unabhängigkeitvon arabischen Einflüssen behauptet, hier w r ar die grie-chische Tradition im Rechtsleben nie untergegangen. DieSchriftsteller, welche den Kreuzzug von Richard Löwenherz und Philipp II. August und deren Aufenthalt in Messina 1190—91 beschrieben haben, z. B. der s. g. Vinisauf'),wissen viel von der Menge der Griechen — Grifones ■—in Messina zu berichten. Aber auch noch aus älteren Zei-ten haben wir Nachrichten hierüber. Wenngleich dasDiplom des Königs Roger von 1129 in der Form, in deres uns vorliegt, unäclit ist 2 ), so haben wir doch durchauskeinen Grund, die in ihm enthaltene Angabe von dem Vor-handensein einer griechischen Bevölkerung, die nach ihrem
.') Gale, Scriptores rerum Britannicarum II. 801 u. f.
9 Forschungen zur deutschen Geschichte 18GG. Heft III. S. 612.