Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
Entstehung
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bis auf Giuseppe Coglitore (18G4), und es ist de-ren eine schöne Reihe! nehmen an den gefälschten Ur-kunden der Stadt und deren historisirenden Prooemienkeinen Anstoss, sondern auch Bazancourt und Raumerhalten dieselben für unbezweifelt acht.') Wir setzen hierdie Unächtheit aller Urkunden von den Zeiten der römi-schen Republik bis auf Kaiser Friedrichs II., welchedie Stadt Messina als ihr verliehen, producirt hat, als un-zweifelhaft voraus und nehmen nur das in ihnen als histo-risch begründet an, was sich mit anderen zuverlässigenQuellen in Uebereinstimmung befindet. J )

weniger denn 86 Urkunden, welche die der Stadt bis 1495 verliehe-nen Privilegien u. s. w. enthalten. Darunter befinden sich die sämmt-lich unächten bis auf Kaiser Friedrich II. mit Ausnahme derzwei römischen und der des Kaisers Arkadius. Die meistenUrkunden finden sich hei Gallo, Annali di Messina IIII abge-druckt. (Im J. 1865 bereitete man in Messina die Herausgabe desvierten Bandes von Gallo vor.) Das Werk von Coglitore:Storia monumentale-artistica di Messina ist ein unkritisches Sammel-surium.

') Das Werk des kaiserlichen Historiographen des Krimfeldzugs,Bazancourt, Ilistoire de la Sicile sous la domination des Nor-mands, Paris 1846, ist eine ganz kritiklose Compilation. Möge sichnur Niemand von der Vorrede blenden lassen! Die Studien, die derMann zu seinem Werk gemacht haben will, (Avant-propos pag. V),hat er bis auf seine Reise durch Sicilien sämmtlich nicht gemacht.Raumer, Hohenstaufen III. S. 229 (Ausg. 3), hält das DiplomRuggieros für acht. Dr. Toeche, der (Kaiser Heinrich VI.S. 670) das Privileg Heinrichs VI. für acht hielt , stimmt jetztmit mir in seiner Verwerfung überein.

2 ) Ich verweise einstweilen auf die Forschungen zur deutschenGeschichte. 1866. Heft 3. S. 642. Nur die Privilegien HeinrichsVI. erfordern eine kurze Besprechung. Es werden bekanntlich 2Urkunden König Heinrich VI. von Messina, von denen nur dieeine bei Gallo II, 68 abgedruckt ist, genannt. Sie ist vom 28. Oc-tober 1194 (Toeche 1.1. S. 670) datirt; die zweite, die noch ungedrucktist (II. B. I. 35, Anm. 2), und von Toeche nicht datirt ist (S. 686),soll am 28. April 1197 ausgestellt sein. (Gallo II. 72.) Nach einerAngabe im Diplom König Jacobs von Aragon vom Jahre 1294(Gallo II. 157) war sie dagegen vom 1. Mai 1297 datirt und vomProtonotar Albert (Toeche S. 453) ausgestellt.

Obgleich mir diese Urkunde nicht in extenso vorliegt, da sienoch ungedruckt ist und sie nach Gallo nurconferma immunitä ele grazie giä concedute con altre molte di piü, che per brevitä si tra-lasciano, auch Caraffa (La Chiave dItalia, Compendio historico dellaCittä di Messina. Venezia 1670) sie nur obenhin erwähnt, so möchteich sie doch gerade für die ächte und zwar einzige Urkunde erklä-