Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
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wieder zurückzog, erklärt sich vielleicht aus dem chaotischenZustande der Stadt, der sie nicht zur Ruhe und zum dau-ernden Gehorsam gegen die Krone kommen liess. Dennes ist in der That kein schmeichelhaftes Bild, das HugoFalcando einmal gelegentlich von der Bevölkerung Mes-siuas am Ende des 12. Jahrhunderts entwirft. ') Es konnteauch nicht anders sein in einer Stadt, in der sich, ehe diedeutschen Schaaren Heinrichs YI. ankamen, und vonden zahlreichen Kreuzfahrern ganz abgesehen, Griechen,Saracenen, Normannen, Franzosen, Lombarden, Pisauer,Genuesen und Spanier unter einander tummelten undSchlachten lieferten. * 2 )

Wären auch die Privilegien Heinrichs YI. acht, sowürden sie doch auf die Entwicklung der Verfassung Mes-sinas keinen nachhaltigen Einfluss haben ausüben können,da sich ja Friedrich II. die Bestätigung aller von seinemVater, seiner Mutter und ihm selbst bis zum Jahre 1220verliehenen Privilegien ausdrücklich vorbehielt, 3 ) von einerBestätigung derselben aber Nichts bekannt ist. Selbst dasPrivileg von 1199 (H.-B. 1.40) wurde hierdurch wieder auf-gehoben, und wie wenig gerade Kaiser Friedrich II.geneigt war, Vorrechte der Städte, die der Gerichtsorgani-sation seines Reiches sich nicht anpassen wollten, geltenzu lassen, haben wir schon oben (S. 17). gerade an demBeispiele Messinas nachgewiesen.

Das was die Messinesen unter Friedrich II. nicht hatten erwirken können, setzten sie unter anderen Ver-hältnissen bei König Manfred durch. Denn dieserschärfte (1262) durch einen Cabinetsbefehl dem Stratigö

) llaec enim civitas ex convenis, piratis, praedonihus adunata,omne fere genus hominum intra moenia sua conclusit, nullius experssceleris, nullum abhorrens flagitium, nihil eorum quae possit putansillicitum. II. F. bei Caruso 1. 1. S. 458. Ein Franzose schreibtvon den Unteritalionern des 13. Jahrhunderts (bei Raumer IV, 327):Es ist Gebrauch und Natur der Einwohner dieses Landes, dass aufsie, wenn es gilt, kein Verlass ist, und sie an jedem Tag einen neuenHerrscher haben möchten.

2 ) Spanische Schaaren waren mit dem Bastardbruder der Ge-mahlin Wilhelms I. nach Sicilion und Messina gchomrnen. HugoFalcando 1. 1. S. 472. lieber die grosso Seeschlacht der Pisauerund Genuesen im Hafen von Messina u. s. w. 1294, vcrgl. Tocchc,Heinrich VL S. 336.

3 ) Constit. Lib. II. §. 29. II.-B. IV. 100.