und eine Aussteuer in dem Werthe von tausend Goldtarifestgesetzt, wenn nicht etwa die Braut eine Wittwe oderWaise sei, die in dem Besitze grösserer Güter lebe. Indiesem Falle trete die Beschränkung nicht ein. 1 )
Die grosse Umwälzung, welche Sicilien in Folge derVesper und der langen sich an sie schliessenden Kriegeerlebte, war auch für Messina um so folgenreicher, alsMessina zweimal durch den heroischen Widerstand seinerBürger allein die Insel vor der Rache der Anjous rettete.Das Selbstbewusstsein der Tapferen und die Dankbarkeitder Könige wirkten zusammen, um Messina zu heben undzu entschädigen. Messina , welches schon nach dem TodeConrads IV. sich als eine Freistadt zu geriren begonnenhatte, dann aber wieder in den Reichsverband eingefügtworden war, stellte nach seinem Abfall von Carl vonAnjou jetzt selbstständig Urkunden aus, in denen es anderensicilischen Städten Zollfreiheit in seinem Gebiet gewährte. 2 )Dass dann der neue König, Peter von Aragon, derStadt für ihre heldenmüthige Vertheidigung gegen das „un-geheure“ Heer Carls von Anjou (1282) grössere Privi-legien verlieh, als sie je gehabt hatte, ist leicht begreiflich.Doch bezogen sich dieselben vornehmlich nur auf dieRechtsverwaltung der Stadt. Kein Messinese sollte anders-wo gerichtet werden können, als vor dem Gerichtshof desStratigö mit Ausnahme der Processe über Lehne und Hoch-verrath. Befinde sich der höchste Gerichtshof des Reichs 3 )(vorübergehend) in Messina , so könne dieser Streitigkeitender Bürger entscheiden, solle aber dieselben nebst den
’) Ein Goldtari beträgt nach Win keim ann 1. 1. S. 382, derBich auf Forschungen von Huillard-Breholle stützt, 3 Francs 70Centimes jetziger französischer Währung. Nach Amari, La guerradel Vespro S. 576 (ed. V.) aber nur 2 Francs 3 Centimes. Amarischeint „in questo laberinto di statistica retrospettiva“ das Itechtogefunden zu haben.
2 ) Ueber die sicilianischen Republiken des Jahres 1282, die sichunter den Schutz des Papstes stellten, vgl. Amari, La guerra etc.S. 120 u. f. Eine Urkunde Messinas beginnt: Tempore dominii sa-crosancte Ecclesie et felicis Communitatis Messane anno primo.Nos Alaimus de Leontino, Miles, Capitanus civitatum Messane, Ca-tanie etc. Gallo II. 131, Amari S. 138.
3 ) Magna curia regni Siciliae, bestehend aus dem Grosshofjustitiarund den vier Oberhofrichtern. Wo diese sich im Reich aufliielten,schwiegen sämmtliche niedere Gerichte. Winkelmann I. S. 350