Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
Entstehung
Seite
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majores civium.') Wenn nicht Alles trügt, dürfen wirdiese Stadtbeamten wohl mit den majores (Maires) dernordfranzösischen Städte für identisch erklären und die-selben auch als städtische Magistrate in denselben Gegen-satz zu den königlichen Beamten, bajuli und bailli, stellen,wie dort. * 2 ) Ja es scheint fast so, dass gerade wie inFrankreich, z. B. in Beauvais , der major früher vorhandenwar als die giurati, so auch in Sicilien in einigen Städtennur Ein magister civium, in anderen dagegen mehrere ma-jores c. da waren. Doch müssen wir die giurati Sicilienswohl von denen Nordfrankreichs unterscheiden. 3 ) Denndiese treten in Sicilien erst unter Kaiser Friedrich II. und zwar nicht als Gerichtsschöffen, sondern als städtischeYerwaltungsbeamte auf. 4 )

') I)i Gregorio 1. 1. S. 204.

2 ) Warnkönig, Französische Rechtsgeschichte, II. 274. He-gel, II. 369.

3 ) Auch an dieser Stelle müssen wir auf Fälschungen von C o n-stantin Lascaris liinweisen. In den Urkunden Messineser Klöster,die er aus dem Griechischen übersetzt hat, wird von communibusgesprochen, wo nur von comitibus die Rede sein kann. Wollen wirdieses Wort nun auch als einen Fehler der Abschreiber oder desHerausgebers Rocco Pirro , ansehen, so weiss Lascaris dochan einzelnen Orten Etwas von giurati zu berichten, wo es unmög-lich welche gegeben haben kann. Cfr. di Gregorio 1. 1 S. 128.

4 ) Sechs boni liomines ad hoejurati werden 1222 von Fried-rich II in allen Städten, Dörfern und Castellen eingesetzt, welchedarüber wachen sollen, dass die alten amalfitaner Münzen ausserCurs gesetzt und die neuen von Brindisi allein gebraucht werden.Ryccardus de S. Germano bei Pertz XIX. S. 342. Im Jahre1226 erlässt der Justitiar Heinrich von Morra Verordnungengegen Trinker, Spieler, Wirthe u. s. w. Diese sollen von jurati nachden Strafansätzen verurtheilt werden. Zeigen sich die jurati lässig,so verfallen sie in die Strafe, welche hätte erkannt werden sollen.Ryccardus 1. 1. S. 347. Im Jahre 1231 werden in Apulien injeder Stadt vier jurati eingesetzt, die für die Vernichtung der Heu-schrecken sorgen sollen. 1. 1. S. 364. Im folgenden Jahre werden inSan Germano sechs jurati gewählt, welche bei Befestigung der Stadtguten Rath geben sollen. 1. 1. S. 365. Dieses sind die einzigenStellen, welche auch di Gregorio für das Vorkommen von juratisim Reiche Friedrichs II. vor 1232 hat sammeln können. In die-sem Jahre nämlich erliess Friedrich II. eine Constitution , nachwelcher in jeder Stadt zwei cives fide digni gewählt werden sollten,die die Betrügereien der Gold- und Silberschmiede und ähnlicherHandwerker und Kaufleute überwachen und der Curie anzeigen soll-ten. Die Namen der, wie es scheint, auf Lebenszeit Gewählten