notaro und der Fisco dottore mit zahlreichem Unterpcrso-nale gehörten, musste der Stratigö jährlich seinen Distriktbereisen und Appellationen und Beschwerden gegen dieOrtsrichter entgegen nehmen.') Nur eine Anzahl vonDörfern in der nächsten Nähe Messinas stand unter derunmittelbaren Gerichtsbarkeit des Stratigö wie die StadtMessina selbst. Zum Unterschied von dem distretto fassteman diese casali, welche allmälig auf die Zahl von sechs-undfünfzig stiegen, mit dem Namen costretto zusammen.
Ausser der Rechtssprechung war aber der Stratigösammt seinem Gerichtshof bei der Rechtsbildung thätig.Denn der Stratigö mit seiner Curie, die an derselben fun-girenden Advocaten, das consiglio der Stadt und das ge-sammte Volk bestimmten, was Rechtens sein solle. * 2 ) Inspäteren Zeiten, in denen der Stratigö als Capitanod’arme auch zahlreiches Militair zu seiner Verfügung hatte,erweiterte sich die Competenz seines Gerichtshofes immermehr. 3 ) Demselben stand schliesslich die Befugniss zu,auf Beschwerden und Antrag des Generalprocurators derStadt hin, die Verfassungsmässigkeit einzelner Befehle oderAuflagen der Regierung zu untersuchen und dieselben,wenn sie als gegen die Privilegien der Stadt gerichtet er-kannt waren, interimistisch ausser Kraft zu setzen. Ja, ein-zelne Personen, der Stratigö nicht ausgenommen, welchegegen die Privilegien und den Nutzen der Stadt gehandeltzu haben vor ihm überführt wurden, konnten durch ihnals der Stadt Messina verhasst, „esosi“, erklärt werden undmussten dann ihre Aemter niederlegen und die Stadt ver-lassen. —
Doch gab es schon seit 1294 in Messina selbst einAppellationsgericht über dem Corte Stradicoziale, aber nurfür Civilsachen. Dieses bildete der giudice delle primeappellazioni. Wenn man erwägt, wie die Messinesen alleAppellationen erschwerten und da, wo sie nicht ganz zu
') Es gab einzelne Dörfer im Distrikt, welche dem Erzbischofvon Messina oder adlichen Familien gehörten. Hier ernannte derHerr des Ortes den bajulus. Di GregorioS. 101.
’) Statuta Mess. §. 51., §. 52, §. 55. Die Gerichtskosten warenin Messina billiger als sonst wo im Reiche. Testa, Capitula 1. 55.
3 ) Unter den Spaniern galt der Stratigö von Messina als derviert- oder fünfthöchste Würdenträger in den italienischen Be-sitzungen.