Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
Entstehung
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§. 7.

Die Entstcliungszeit des Messinescr Stadl recht es.

Eine Untersuchung der Entstellungszeit des Messi-neser Stadtrechtes wird sich mit mehreren Fragen zubeschäftigen haben. Denn wir müssen dreierlei wohlunterscheiden: die allmälige Entstehung der einzelnenRecbtssätze, die Sammlung und Redaktion derselben unddie Veröffentlichung dieser Sammlung durch den Druck,welchen J. P. Apulus besorgte. ')

Seit der Ausgabe der Statuten des Apulus sindausser den beiden §§. 57 und 58, die C arid di aus denältesten Stadtstatuten wieder hinzugefügt hat, nur fünfneue §§., 5963, hinzugekommen. Da deren Entstehungs-zeit feststellt, (1517 und 1519), so haben wir uns hier nurmit den §§. 158 zu beschäftigen. Doch auch von diesenfallen eine Reihe hinweg, welche sich selbst als statutanova anldindigen und von denen einige mit ganz bestimm-ten Daten versehen sind. * 2 ) Es sind dieses die §§. 4856,in denen Umgestaltungen des älteren Rechts antiquaeconsuetudines, consuetudines olim editae u. s. w, vor-genomnien werden. Für unsere Untersuchung bleiben alsonur die §§. 1 48 und 5758 übrig. Doch erweitert

sich dieselbe nach einer Seite hin wieder. Denn Apulusverräth uns selbst, er habe einzelne Capitel, quorum ususnullus apud nos extat, weggelassen. Vier von ihnen nennter 3 ) und ein fünftes finden wir in §. 58. Denn dass dieseBestimmung de raptu virginum sehr alt ist, unterliegt kei-nem Zweifel. Wird sie doch in den Constitutionen aufKönig Roger zurückgeführt. 4 ) Ein anderes, gleichfalls

) Das Messineser Stadtrecht war in Gültigkeit bis zum Decrctvom 18. December 1810, durch welches das Königreich Sicilicn mitdem von Neapel vereinigt wurde. Erst im Jahre 1819 wurde aberdas gemeinsame Rechtsbuch, der Code Napoleon mit Aenderungen,namentlich im Strafrechte und der Ehegesetzgebung, eingeführt. Bisdahin waren noch immer Veränderungen mit den Statuten vorgenom-men worden. So wurden z. B. durch eine Pragmatica vom 30. Juni1792 das Retraktrecht (§. 31 u. § 54) ausser Kraft gesetzt.

2 ) Es ist gegeben §. 53. am 10. November 1293, §. 50 am 11.Januar 1297, §. 54 am 1 November 1302, §. 52 am 5. März 1311,§. 51 am 17. März 1311 (?), §. 4849 am 1. November 1322.

3 ) S. oben S. 8, Anm. 1.

4 ) II.-B. IV. 23 u. 24. Constit. Lib. I. §. 20 u. 22.