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muss, den Fehlschlag ihres Unternehmens einzugestehen, für sichzu retten, was zu retten ist, und uns Sühne und Sicherheit fürdie Zukunft zu bieten. Solange die Feinde sich nicht bequemen,aus unserer Unbesiegbarkeit und aus unseren Siegen die Fol-gerungen zu ziehen, sind die Waffen unser einziges Mittel, siezu überzeugen; so lange wollen und müssen wir weiterkämpfenund jedes Opfer bringen, das der Krieg uns auferlegt.
Meine Herren, was nun die Aufbringung der Mittel anlangt,die Sie in dem Nachtragsetat bewilligen werden, so soll auchdieses Mal wieder der Weg der Anleihe beschritten werden.Ich hatte mir bereits im März erlaubt, hier an dieser Stelle aus-zuführen, welche Gründe die verbündeten Regierungen veranlassen,von der Einbringung von Kriegssteuern, solange es angängigist, abzusehen. Diese Gründe bestehen heute noch fort. Wir wollenwährend des Krieges die gewaltigen Lasten, die unser Volk trägt,nicht durch Steuern erhöhen, solange hierfür keine zwingendeNotwendigkeit vorliegt. Eine stärkere Besteuerung des Verbrauchswürde bei den ohnedies hohen Preisen wohl ebensowenig hierund im Volk auf Gegenliebe stossen wie eine stärkere Belastungdes Verkehrs. Die direkten Steuern werden, ganz abgesehen vonder grundsätzlichen Frage, heute schon unter dem Zwange desKrieges von den Kommunen und teilweise auch von den Einzel-staaten ohnedies schon in erhöhtem Masse herangezogen. Zu alle-dem kommt, dass wir im Wege der Besteuerung auch bei derstärksten Anspannung gegenüber den gewaltigen Kriegsausgaben,die ich Ihnen genannt habe, nur wenige Prozente des Kriegsbedarfsflüssig machen könnten.
Meine Herren, Sie werden in diesem Zusammenhang wohl einWort über die vielbesprochene Kriegsgewinnsteuer erwarten.Es ist Ihnen bekannt, dass in dieser Frage bei der Zusammenkunftder Herren Finanzminister der Einzelstaaten, die am 10. Juli hierin Berlin stattfand, ein grundsätzliches Einverständnis erzielt wor-den ist. Zu einer Gesetzesvorlage ist die Angelegenheit, die genaudurchgearbeitet werden muss, noch nicht reif. Wir sind auch derAnsicht, dass die Erhebung einer solchen Steuer erst nach Ab-schluss des Krieges stattfinden kann. Ich sage ausdrücklich: dieErhebung der Steuer; denn erst nach Abschluss des Krieges wird