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rend es in der Folgezeit vielleicht vor recht schwierigen Verhältnissensteht und vielleicht nur mit Verlust und Zubusse sich selbst und— worauf es mir besonders ankommt — seine Arbeiterschaft-durchhalten kann. In normalen Zeiten, in Zeiten massiger Be-steuerung, wie wir sie bisher in Deutschland gewohnt waren*verschlagt es nicht allzuviel, wenn von einem Jahre auf dasandere ein erheblicher Wechsel in der Konjunktur und in denErgebnissen eintritt. Das ändert sich aber sofort, sobald wir fürdie Kriegsgewinnsteuer an Sätze denken, die doch auch nachIhrer Auffassung über das hinausgehen werden, was wir bisherals Einkommensteuer oder Vermögenssteuer gewohnt waren. Eskommen hier doch wesentlich höhere Sätze in Betracht, wenn dieKriegsgewinnsteuer überhaupt einen Sinn haben soll. Dann aberwerden Sie nicht darauf verzichten können, von der kurzen Fristeines einzelnen Jahres abzugehen und einen breiteren Boden zunehmen. Denn wenn Sie den einzelnen Betrieben, die doch denKrieg noch vor sich haben — wir sind noch nicht am Ende ) —,einen sehr grossen Teil der Gewinne, die sie im ersten Kriegs-jahre erzielt haben, wegsteuern, dann erschweren Sie ihnen dasDurchhalten für sich und — ich betone nochmals — für ihreArbeiterschaft. Das wäre nicht nur eine grosse und ungerecht-fertigte Härte gegen diese Betriebe, sondern es wäre auch eineSchädigung unserer gesamten Volkswirtschaft, eine Schwächungder wirtschaftlichen Kräfte, die wir brauchen, auf die wir nichtverzichten können, wenn wir den Krieg zum guten Ende führenwollen; und dieses Ziel, das Durchkämpfen des Krieges bis zumguten Ende, ist und bleibt die Hauptsache, der sich alles andereunterzuordnen hat.
(Nun darf ich noch mit einigen Worten die Punkte berühren,in denen der kommende Gesetzentwurf voraussichtlich vomSystem des Besitzsteuergesetzes abweichen wird.
Dass Erbschaften und ähnliche Vermögensanfälle bei dieserSteuer ausscheiden sollen, habe ich bereits erwähnt; darüber kannich also hinweggehen.
Eine fernere Abweichung wird darin bestehen, dass nebendem reinen Vermögenszuwachs auch die Einkommensverhält-nisse Berücksichtigung bei der Bemessung der Steuersätze vor-