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dass für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer in jeder Hinsichtausreichend gesorgt wird. Die an der Front kämpfendenMänner, die tagtäglich ihr Leben für das Vaterland einsetzen,haben Anspruch darauf, der Sorge um die Ihrigen daheimenthoben zu sein. Sie müssen das Bewusstsein in sich tragen,dass ihre Familien, für die sie selbst jetzt nicht zu schaffenvermögen, keine Not leiden, sondern erhalten, was für denLebensunterhalt usw. erforderlich ist.
Wenn somit das Reich seine Pflicht gegenüber den An-gehörigen der Kriegsteilnehmer in weitestgehender Weise er-füllen muss, so müssen ,aber auch die Angehörigen der Pflichteneingedenk sein, die in dieser ernsten Zeit jeder gegen dasVaterland hat. Es hat aber den Anschein, als ob dies nichtdurchweg der Fall wäre. Von verschiedenen Seiten, insbe-sondere aus ländlichen Bezirken, ist, unter aller Anerkennungder Gewissenhaftigkeit anderer Kriegerfrauen, Klage darübergeführt worden, dass sich ein Teil der Kriegerfrauen, und zwarselbst solche, die früher stets auf Arbeit gegangen sind, nichtzur Uebernahme von Arbeit bereit finden Hessen , trotzdemsie körperlich und nach ihren gesamten Verhältnissen dazusehr wohl imstande seien. Auch sollen sich vielfach Frauengeweigert haben, ihre Kinder, die früher stets auf Arbeitgegangen und auch dazu kräftig genug sind, in der Zeitder grössten Arbeitshäufung bei den so unbedingt der Förde-rung bedürfenden landwirtschaftlichen Arbeiten mithelfen zulassen.
Ein solches Verhalten kann in den jetzigen Zeiten, woes im Interesse des wirtschaftlihcen Durchhaltens auf jedeeinzelne Arbeitskraft ankommt und wo jeder einzelne, weres auch sein möge, die Pflicht hat, nach seinen Kräften mit-zuarbeiten, nicht gebilligt werden. Wo derartige Fälle vor-kommen, wird es daher die Pflicht der Behörden sein, nötigen-falls einzugreifen. Weigern sich Kriegerfrauen, die nach ihrenhäuslichen Verhältnissen abkömmlich sind ,
— das unterstreiche ich mit bezug auf die Aeusserung des Herrn
Vorredners —