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und körperlich zu arbeiten vermögen, vor allem junge allein-stehende Kriegerfrauen, zu arbeiten, so wird angenommenwerden können, dass sie dann auch der Familienunterstützungzum Durchkommen nicht bedürfen. Es wird deshalb, auchim Interesse der Allgemeinheit und mit Rücksicht auf diegewissenhaft ihre vaterländische Pflicht erfüllenden Frauen,zu rechtfertigen sein, bei diesen Kriegerfrauen zur Einziehungder Familienunterstützung zu schreiten. Selbstverständlich darfdies nur nach reiflicher Prüfung und auch nur geschehen,nachdem die Frauen auf ihre Pflicht unter Mitteilung derFolgen ernsthaft hingewiesen sind. Die Kriegerfrauen tragenselbst die Schuld daran, wenn sie durch ihr Verhalten einsolches Vorgehen der Behörden herausfordern und müssendann auch die Folge tragen.
Wird somit Kriegerfrauen, die sich trotz vorhandenerMöglichkeit und Fähigkeit dauernd ihrer Pflicht, zu arbeiten,entziehen, die Familienunterstützung nicht weiter zu gewährensein, so werden die Lieferungsverbände auf der andern Seitebei Frauen, die ihre Pflichten in jeder Weise tun und {wo-möglich trotz schwieriger häuslicher Verhältnisse sich durchihrer Hände Arbeit noch etwas hinzuerwerben, nicht eng-herzig zu verfahren haben. Die Familienunterstützung wirdihnen nicht etwa mit Rücksicht auf den Arbeitslohn ohneweiteres entzogen oder gekürzt werden dürfen. Bei Berück-sichtigung der schwierigen Ernährungsverhältnisse und teurenLebensbedingungen, die zur Zeit herrschen, wird sie ihnenvielmehr, auch im Interesse der besseren Ernährung derKinder, im wesentlichen auch dann zu belassen sein, wenneine Bedürftigkeit nicht ganz zweifellos vorliegen sollte. Einsolches Vorgehen ist auch mit der Bestimmung des Gesetzes,dass die Bedürftigkeit bei Gewährung der Familienunter-stützung massgebend sein soll, durchaus in Einklang zu brin-gen, da den Kriegerfrauen durch Uebernahme von Arbeit meistauch besondere Ausgaben, z. B. durch Mehrverbrauch anKleidung, für Stellvertretung im Haushalt u. dgl., erwachsenwerden. Die Lieferungsverbände werden daher die Frage, obbei Uebernahme von Arbeit die Familienunterstützung ganz
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