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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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fortfallen oder gekürzt werden kann, nach Lage der gesamtenVerhältnisse prüfen müssen. Allgemeine Anordnungen lassensich in dieser Hinsicht nicht treffen, zumal auch bei derGewährung von Zusatzunterstützungen in den einzelnen Lie-ferungsverbänden ganz verschieden verfahren wird. AlsGrundsatz wird für alle Lieferungsverbände gelten können,dass von dem Arbeitsverdienste der Kriegerfrauen bei Prü-fung der Bedürftigkeit ein Teil, vielleicht 50 v. H., überhauptausser Betracht zu lassen ist. Auch wird noch zu beachtensein, dass, falls eine Frau gezwungen ist, ausserhalb ihresWohnortes Arbeit zu nehmen und somit doppelten Haushaltzu führen, ihr dadurch auch besondere Unkosten erwachsen.Für diese Fälle würde der bezüglich der zur Arbeit entlassenenHeerespflichtigen aufgestellte Grundsatz, dass die dadurch ent-stehenden Mehrkosten mit 2 Mark für den Tag in Ansatzzu bringen sind, zur Richtschnur genommen werden können.

Es wird den Lieferungsverbänden zur Pflicht zu machensein, auf der einen Seite alle Härten zu vermeiden, anderer-seits aber auch da wirklich einzuschreiten, wo tatsächlichunberechtigte Arbeitsverweigerungen festgestellt sind.Meine Herren, ich glaube, dieses Rundschreiben entsprichttrotz der Einwendungen, die dagegen erhoben worden sind, denBedürfnissen und der Billigkeit. Ich habe es aus guten Gründenerlassen und ich halte es aufrecht.

Meine Herren, ich freue mich, in diesem Zusammenhangedarauf hinweisen zu können, dass die Sorgen um die Volksge-sundheit, die infolge der beschränkten Ernährung und der stär-keren Arbeitsbelastung unserer Bevölkerung so häufig geäussertwerden, sich, soweit es sich aus dem vorhandenen Material be-urteilen lässt, nicht in vollem Umfange erfüllen. Die dem Reichs-gesundheitsamt zugehenden Berichte, die sich auf eine Reihe vonEinzelbeobachtungen stützen, lauten im grossen ganzen nicht allzupessimistisch: sie drücken vorwiegend aus, dass der Gesundheits-zustand ein unter den gegebenen Verhältnissen unerwartet gün-stiger ist. Ich führe das mit darauf zurück, dass namentlichder Genuss von Alkohol durch den Zwang der Verhältnisse einesehr heilsame Beschränkung erfahren hat. Vor allem ist es er-