— 53 —
ohne Not uneinlösbares Papiergeld mit Zwangskurs auszugeben, undtritt die Not an sie heran, dann müssen sie die sich selbst auferlegtenFesseln sprengen, sogar dann, wenn sie sich durch Verträge mit anderenStaaten gebunden haben. Das, worauf es allein ankommt, ist die Be-schaffenheit und der Aufbau des Papiergeldwesens selbst.
Wir haben zu unterscheiden zwischen dem Staatspapiergeld und denBanknoten.
Staatspapiergeld hatten fast alle deutschen Staaten ausgegeben.Der Anlaß war verschiedener Art. Teilweise schritten die Staaten zurEmission von Papiergeld, um sich im Falle eines Krieges Geld zu be-schaffen, so Bayern , welches bis dahin kein Papiergeld ausgegeben hatte,im Jahre 1866; teilweise um dem Bedürfnis nach hinreichend bequemenZahlungsmitteln und den diesbezüglichen Eingaben der kaufmännischenKorporationen zu entsprechen, so namentlich das industriell am frühestenentwickelte Königreich Sachsen. Viele Staaten, namentlich die kleinsten,setzten ohne jeden Anlaß Papiergeld in Umlauf mit dem alleinigenZweck, den Vorteil einer unverzinslichen Anleihe zu genießen.
Der größte Teil des deutschen Staatspapiergeldes lautete auf kleineBeträge. Etwa zwei Drittel des ganzen Papiergeldumlaufes bestandaus Scheinen von 5 Thalern und weniger. Auch das gesamte preußischePapiergeld lautete, mit einer geringfügigen Ausnahme von Darlehns-kassenscheinen zu 10 Thalern, auf 5 Thaler und 1 Thaler. Eine Reihevon kleinen Staaten hatte nur Einthalerscheine ausgegeben. Nurwenige Regierungen hatten auch auf hohe Beträge lautendes Staats-papiergeld emittiert, von norddeutschen Staaten nur die beiden Mecklen-burg , welche 25- und 50 Thalerscheine ausgegeben hatten. Von demauf Guldenwährung lautenden Papiergeld dagegen kam der größte Bruch-teil auf 50 Guldenscheine, während der Betrag der auf weniger als5 Gulden lautenden Abschnitte ein sehr geringer war^.
Die Ausgabe von Staatspapiergeld ist nicht, wie die Ausgabe vonBanknoten, mit privaten Kreditgeschäften irgend welcher Art verknüpftund kann infolgedessen nicht die Aufgabe haben, dem Geldumlauf gegen-über den Veränderungen im Geldbedarf eine gewisse Schmiegsamkeit undElasticität zu verleihen die Bestimmung des Staatspapiergeldes kannnur sein, dauernd in den Geldumlauf überzugehen und dauernd zurErleichterung von Zahlungen zu dienen, welche nicht eben so leicht undbequem in Metallgeld geleistet jwerden können. Es kommen hier Zah-
i Vgl. Beiträge S. 103—113.