I. DIE SE PA RAT-ARTIKEL VON 1867.
Iiis jetzt habe ich nur von den österreichischenThalern gesprochen, nicht von den österreichischenGulden. Ein unbefangener Mensch wird das auch ganznatürlich linden. Denn was gehen uns die Gulden an? —Wir wissen ja, der Münzvertrag von 1P")7 hat den Umlaufder verschiedenen Landeskurantmünzen vollständig aufihr Währungsgebiet beschränkt, die österreichischenGulden also auf Ost erreich — Li cht enstein nichtzu vergessen! — Die Vereinsthaler dagegen waren,welcher Staat sie auch geprägt, ein für das ganze Vertrags-gebiet gemeinschaftliches Umlaufsmittel. Dass auseiner solchen Gemeinschaftlichkeit Wirrungen entstehen,das haben wir ja inzwischen auch beim lateinischen Münz-bund erlebt, ist also durchaus nichts verwunderliches. —Bezüglich der österreichischen Gulden bestand aber einesolche Gemeinschaftlichkeit nicht, es konnten also über sieauch keine derartig komplizierten Fragen erwachsen.
Nehmen wir den Vertrag vom 13. Juni 1867 zur Hand,mit welchem Osterreich aus dem Münzverein ausschied.Natürlich spricht er nur von den Verein sthal ern. Wassoll er auch mit den österreichischen G u 1 d e n ? — Da eineZulassungspflicht für diese seitens der anderen Staaten nicht