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schaftliches Logis. Die drei guten Kameraden lebten noch miteinander befreundet, als Bamberger seine „Erinnerungen“ nieder-sebrieb. In diesem Semester wurde nun von früh sieben Uhran bis zum Mittagessen Jus getrieben, von 3 bis 8 Uhr Abendsebenso, später musicirt und gelesen, ein Kolleg aber nichtgehört. Bei solch intensivem Studium der Jurisprudenz, beidem allen Theilen derselben die gebührende Aufmerksamkeitgeschenkt wurde, konnte es nicht fehlen, dass sich demCandidaten die Pforten derselben weit genug aufthaten, so-(lass er im Frühjahr 1845 in Giessen „ohne Beklemmung“sein Facultätsexamen, bei dem er die Kosten für das Doktor-diplom nur zuzuzahlen hatte, bestand. Darauf wurde er zum„Rechtsaccessisten“ (Referendar) ernannt und der Kanzlei desAppellhofes zu Mainz zugetheilt.
Da galt es nun ganz neue Studien zu machen. War diejuristische Ausbildung bis dahin nur eine rein theoretische ge-wesen, so musste sich der junge Accessist nun in die Forma-litäten des Gerichtswesens hineinarbeiten. Und damit nichtgenug! Im linksrheinischen Hessen galt noch die französischeGesetzgebung des Code Napoleon , von der Bamberger bis dahingar nichts gehört hatte. Doch fand er sich nicht allzu schwerin dieses Recht hinein. Er machte nicht nur hier sondernauch später in Paris die Erfahrung, dass alle die Juristen,welche sich eingehend mit dem römischen Recht beschäftigthatten, sich nicht nur leicht in das französische hineinarbeitenkonnten, sondern später auch die tüchtigsten Rechtsanwältewurden. Da es in der Kanzlei in Mainz sehr kurzweilig undamüsant zuging — die Zeichnungen von den verschiedenenBeamten derselben, die Bamberger in den „Erinnerungen“ ent-worfen hat, sind wahre Cabinetsstücke —, so gingen die sechsMonate, die der Accessist in diesem „fidelen Gefängniss“ ver-brachte, rasch vorüber. Er trat darauf bei einem Advocat-Anwaltzur weiteren Ausbildung ein. Jetzt galt es, sich des ganzengeltenden Rechtes in zwei Jahren praktisch zu bemächtigenund sich auf das Staatsexamen vorzubereiten. Wiederum thatsich Bamberger mit einem Freund zusammen, mit dem ernamentlich in den Wintermonaten von 1846 und 47 gemeinsam