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Wege der bis dahin ausschlaggebenden Fraktion des Reichs-tages immer mehr von denen des Kanzlers. Bamberger, derseiner unitarischen Richtung getreu am 21. März 1877 imReichstage sehr entschieden für die Verlegung des zu schaf-fenden Reichsgerichts nach Berlin gesprochen hatte, beschäf-tigte sich in dieser Zwischenzeit vorwiegend mit der immerdringender werdenden socialen Frage. Damals schrieb erverschiedene Aufsätze über sie für die „Deutsche Rundschau“,die 1877—78 erschienen, dann in der Schrift: „Deutschland und der Socialismus“ mit Zusätzen vermehrt in verschiedenenAuhagen wieder abgedruckt worden sind. Wie Wenige saher die Befahren, die aus der Agitation der Socialdemokratiefür die bürgerliche Gesellschaft erwuchsen, klar ein, glaubteaber nicht, dass gegen sie mit drastischen Mitteln zu helfensei, da die Wurzel des Hebels in Deutschland zu tief sitze.Denn hier hätten die Lehren der Socialdemokraten nur einenso empfänglichen Boden gefunden, weil sie eine in so vieleKlassen zerklüftete Gesellschaft vor sich gehabt hätten (H. 20).Aus diesem Grunde war er auch gegen „das Gesetz zur Ab-wehr socialdemokratischer Bestrebungen“, das dem Reichs-tage nach dem Attentate Hödels gegen das Leben des KaisersWilhelm (11. Mai 1878) zugegangen war. Als aber nun einwomöglich noch scheusslicheres Attentat gegen das Lebendes ehrwürdigen Monarchen durch den Dr. Nobiling am2. Juni verübt worden war, beschloss Bismarck sofort denReichstag aufzulösen. Jetzt schlug die öffentliche Meinungzu Gunsten von Ausnahmemassregeln gegen die gefährlicheGesellschaft stark um. Unter dem Drucke dieser Vorgängetrat nun auch Bamberger in der grossen Debatte, die am16. September 1878 begann, für das neue Gesetz gegen dieSocialdemokratie ein. Er meinte zwar auch jetzt, (lass mandurch es rasche Erfolge nicht erzielen werde, glaubte aberdoch, es könnte vielleicht durch es gelingen, dem Weiter-umsichgreifen der Irrlehren Einhalt zu tlmn. Am 19. Octoberwurde dann das Gesetz, das die auf es gesetzten Hoffnungenkeineswegs erfüllt hat, endgültig vom Reichstage genehmigt.