Resultat der Straßburger Ansprüche.
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er nichts.) Damit trifft auch die Aussage einesandern Zeugen, deS Conrad Sahspach, Verser-tigers von Gutenberg's Presse überein: „ItemCunrad Sahspach hatt geseit das Andres Heilmanzu einer zit zu hine komin sy inn Kremer Gasse vndsprach zu jme lieber cunrad als andres Dritzehnabgangen (gestorben) ist, Da hastu Die Pressengemacht vnd weisst vmb Die sache, do gang dohinvnd nym Die stücke uß der Pressen vnd zerlege süvon einander so weiß nhemand was es ist; Da nunDiser gezüge das tun wollte vnd also suchete Daswere uff sanct steffanuStag nehst vergangen Do wasdas ding hinweg."
Von Anton Heilman erwähnt das Verhör'„Dirre gezüge hat onch geseit das er wol wissedas Gutenberg vnlange vor Wihnahten stnen knehtsante zu den beden Andresen, alle formen zu holen,vnd würdent zurlossen daß er es sehe (in seinerGegenwart zerschmolzen) vnd jn joch ettliche formenrüwete."
Dies ist das Wesentlichste der Zeugenaussagenvor dem großen Rathe zu Straßburg . Letzterererließ am 12. Christmonat 1439 einen Urtheils-spruch, welcher bei Wetter Seite 63-72. nach demnoch vorhandenen Originale wortgetreu abgedrucktist und den wir als ein merkwürdiges Denkmalder alten Fassung solcher Rechtserkenntniffe daselbstnachzulesen empfehlen; ihn hier in seiner ganzenAuSrehnung mitzutheilen, verbieten die Grenzengegenwärtiger Säcularschrist. Das Resultat derVerhandlungen und der Entscheidung war: „DaSGericht, welches sich nur um die rechtliche, nichtum die technische Natur des Geschäftes beküm-mert, halt sich lediglich an die vorhandene Pun-ctation, an „Gutenberg's Worheit wider JörgeDritzehn in bywesen (Anwesenheit) Franz Bernersund Böschwilers", laßt die überlebenden Theilneh-mer beschwören, daß der Geseltschaftsvcrtrag in derangegebenen Art wirklich verabredet worden undzur Contraetausfertigung gelangen sollte, fordertalsdann auch von Gutenberg den Schwur, daß eran seinem Theile das Versprochene geleistet und daßDritzehn ihm von der vertragsmäßigen Zahlungnoch 85 Gulden schulde. Da dieses alles geschehen,spricht er den Klagern allen Anspruch an ihn und
die Genossenschaft bis auf 15 Gulden ab, welche sieans die Entschädigung von 100 Gulden, nach Abzugder von dem Verstorbenen schuldig gebliebenen 85Gulden noch herauszubekommen haben."
Resultat
der
Straßburger Ansprüche.
AuS den Erklärungen sowol der Kläger unddes Beklagten, als der Zeugen, deren Verhör-protokolle 2. D. Schöpflin im Jahre 1745 in einemGemache deS Pfennigthurmes zu Straßburg (dieserwurde im Jahre 13Z1 als Schatzhaus der Stadtgebaut; hier bewahrte man die kaiserlichen Diplome,die Stadtbanner, die öffentlichen Maße und Ge-wichte u. s. w., welche, als der Thurm 1745 größtcn-theils abgetragen wurde, in das Archiv der Stadtgebracht worden sind) entdeckte, ganz besondersaber ans dem so eben mitgetheilten Urtheilsspruchedes Rathes in diesem Processe, dessen Original-dokument der Ammeister uud Vorsteher des Raths-archivs Jakob Wenker schon einige Jahre früher(1740) anfgefnnden hatte, gehet nun hervor:
1. Die Bestätigung alles dessen, was wir von
den geheimen Künsten Gntenberg's inStrasiburg und den Verhältnissen zwi-schen ihm und seinen Gesellschaftern be-reits oben erzählt haben.
2. Daß Gntenberg von Conrad Sahspach eine
Presse habe anfertigen lassen, die er zumDrucken von vier Stücken, welche ausein-ander gelegt werden konnten, angewendethat, deren Bestandtheile er aber so geheimgehalten, daß er sogleich nach seines Theil-nehmers Andreas Dritzehn's Tode, vollängstlicher Besorgnis,, es möchte Jemanddiese Stücke sehen, Alles aufgeboten hat,dieses so schnell als möglich durch Zerle-gung derselben zu verhindern.Laßt sich hieraus zwar immer noch nicht, wiedie Vertheidiger der Straßburger Ansprüche, ein
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