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Aufenthaltes in Straßbnrg begonnen, zur endli-chen Ausführung seiner großen Idee fort und fortbeschäftigt war. Nur seine bei der Wichtigkeitdes Gegenstandes wol verzeihliche Acngstlichkeit, esmöge Jemand von seinem Geheimnisse etwas erfah-ren, mag Ursache sein, daß wir so wenig von sei-nem Treiben in dieser Zeit mit Bestimmtheit wissen.Wie aus dem 109. Verse von Arnold von Bürgers(^.rnvl6us Ler^elliliius) im Jahre 1541 zu Mainz gedruckten lateinischen Lobgedichte auf die Buch-druckerkunst :
„ <üum<zue illl 8tarent csolata torouMÄt^ magnkIZt Ikdor knxust»8 sttenuadilt opes."
noch mehr aber aus Tritheim's Annalen V, 6.erhellet, hatte er bereits eine Anzahl ansgestochenerSchnitzwerke oder Bild - und Schristtafeln vollendet,als er sich dennoch durch die abermalige Erschöpfungseiner Geldmittel in die Unmöglichkeit versetzt sah,sein Unternehmen zu Ende zu bringen, und darumschon auf dcm Pnnktc stand, es ganzlich aufzugeben.Allein der Genius der Ausdauer siegte über dieMuthlosigkeit. Er fühlte, daß nur noch eine kurzeFrist fortgesetzter Mühe und einige Geldzuschüsseihm zu Hülfe kommen müßten, und das Ziel wäreerreicht! Er suchte also einen thätigen und reichenGesellschafter und saud diesen im Jahre 1450 inder Person Johann Fust's oder Faust's, eines derreichsten Bürger von Mainz .
Vereinigung Gntenberg's
mit
Johann F u stvon 1450 bis 1455.
Gutenberg schloß am 22. August mit diesemmehr durch Verstand und Klugheit, als Bieder-sinn und Uneigennützigkcit merkwürdigen Manneeinen Gesellschaftsvertrag und errichtete darübereine Urkunde „den Zettel ires überkummens" wiees in dem Instrumente des Notars Ulrich Helmas-spcrger vom 6. November 1455 heißt. Dieses merk-würdige Actenstück, welches I. Wetter in seiner
„Kritischen Geschichte der Erfindung der Buch-druckerkunst" S. 284-290. nach Köhler'S „Ehren-rettung" S. 54 ff. hat abdrucken lassen, befandsich früher in dem Familienarchive der Abkömm-linge Fust's (der Fauste von Aschaffcnburg) zuFrankfurt a. M., und ebenso auch in dem Ar-chive der Familie „Zum Jungen" daselbst, welchefrüher in Mainz angesessen, mit der Familie Gcns-fleisch verwandt war. Darin fanden sich folgendePunkte:
1. Fust solle an Gutenbcrg 300 Gnldcn in Gold
vorschießen und zwar zu 6 Proccnt Zinsen.
2. Mit diesem Gelde solle Gutenbcrg sein Werk-
zeug anschaffen: „mit solichcm Gelte cr singeczügc zurichten vnd machen sollte."
3. Dieses Werkzeug solle dem Fust als Unter-
pfand für die vorgeschossenen 800 Guldendienen.
4. Gutenberg solle dem Fust jährlich 300 Gul-
den für Kosten geben und auch Gcsindelohn,Hauszins, Pergament, Papier, Tinte u. s. w.„vorlegen" das heißt vorschießen.
5. Blieben sie alsdann sorthin nicht einig, so
solle Gutenberg dem Fust die 800 Guldenwieder geben und das Werkzeug alsdannwieder hypotheksrei sein.
6. Alles Geld, welches nicht sür das Werkzeug,
zu dessen Anschaffung jene 800 Gulden aus-drücklich und ausschließlich bestimmt waren,sondern unmittelbar zur Anfertigung vonBüchern, nämlich für Setzer-und Druckcr-lohn, für Pergament, Papier und Schwärzewerde ausgegeben werden, solle als auf dasgemeinschaftliche Unternehmen und zn dembeiderseitigen Nutzen verwendet anzusehensein.
Man darf annehmen, daß Gntenbcrg nicht nurden Tafeldruck auch zu Mainz bereits mit Erfolgeine Zeitlang geübt hatte und schon vor dieser neuenVerbindung mit der großen Idee, das Druckenmittelst beweglicher Buchstaben zu bewerkstelligen,beschäftigt war. Wie hätte sonst der eben so umsich-tige als eigennützige Fust eine für die damaligeZeit so bedeutende Summe auf das Gerathewohlvorgestreckt? Besonders scheint ihm die Zubereitung