Am 16. Februar d. J. hat der Reichstag mit grofser Mehr-heit beschlossen:
«An die verbündeten Regierungen das Ersuchen zurichten, dieselben wollen baldthunlichst Einladungen zueiner Münzkonferenz ergehen lassen behufs internationalerRegelung der Währungsfrage.»
Bei Gelegenheit der Debatte über diesen Antrag verlas derReichskanzler eine Erklärung und gab der Staatssekretär desReichsschatzamtes eine Motivirung dieser Erklärung, aus welchenKundgebungen denkbarer Weise geschlossen werden kann, dafsdie deutsche Regierung gesonnen scheint, mit der bisherigenMünzpolitik zu brechen und dem Bimetallismus Konzessionen zumachen.
Im Nachfolgenden soll die Haltung, welche bisher die deutscheRegierung zur Währungsfrage eingenommen hat, klar gestellt undgeprüft werden, und an der Hand der sich ergebenden Resultatesoll untersucht werden, ob zur Zeit Gründe vorliegen, welcheeine Aenderung des Kurses in der Münzpolitik rechtfertigen.
I.
Durch die beiden Münzgesetze von 1871 und 1873 hatte dasDeutsche Reich gesetzlich seinen Uebergang zur Goldwährungvollzogen. Der Uebergang war praktisch zu verwirklichen durchdie Abstofsung des umlaufenden Silbergeldes und seine Ersetzungdurch Goldmünzen. Der Reichskanzler Fürst Bismarck kümmertesich persönlich so gut wie nicht um diese Angelegenheiten,