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I. ABSCHNITT.
% derWiesenfl.
pro Hektar
fr.
1 .
Kl.
15 ha
17 a
81 m
= 21,01
Reinertrag
52
Wiesen
2.
fl
11 „
09 „
40 „
= 15.20
fl
41
3.
»
11 n
82 „
oc
3
•-= 24,74
fl
28
4.
«
28 „
12»
05 „
= 39,05
fl
14
Zusammen 72 ha 22 a 11 m — 100,00% der Wiesenfl.Obstgärten 1. Kl. 14 ha 32 a 83 m Reinertrag fr. 52
Wald 1. „ 9 „ 89 „ 60 „ „ 13
Weiden 1 „ 56 „ — „ „ „ 8
Bebaute Flächen 1. „ 2 „ 45 „ — „ „ „32
Im Jahre 1836 betrug der Gesammtreinertrag 8543,91;für 1885/86 ist er auf 9125,54 fr. gestiegen. Yon jedemFranken Reinertrag wird hier erhoben 37,817 Pfennig.
Die Besteuerung beträgt somit 47 Centimes auf denFranken Reinertrag; beinahe 50% müssen als Steuern ab-gegeben werden; es ist dies entschieden bereits sehr uu-
günstig; wie wenn nun kein wirklicher Reinertrag mehr
erzielt wird?
So wird es begreiflich, dass der Bauer von Steuerdruckroden kann. Und dann kommen noch viele andere Auflagen.
Auffallend hoch sind die Reinertags-Sätze der Wiesen,52 Franken per Hektar in der ersten Klasse; die Wiesensind mitunter rentabler geworden als die Aecker, durchzweckmässige Verbesserungen und Einrichtung der Bewässe-rung haben viele geringwerthige Wiesen bessere Qualität er-halten und werfen einen grossem Heuertrag ab, als sie esfrüher tliaten, sodass hier die Besteuerung nicht so schwerins Gewicht fällt, als für die andern Kulturen.
§ 4.
Der lnmlwirtlisclmftliclie Nebenverdienst, Arbeiter- und LolinverhäU-nisse, die Maschinen.
„Mindestens der vierte Thcil aller Grundbesitzer bedarfzum Erwerb seines Unterhalts noch Nebenverdienst“.
So heisst es in den Antworten der Altkircher Kreis-